Wegen «Einseitigkeit»: SRF-Beitrag über Tantra-Schule gerügt
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen SRF gutgeheissen. Ein Beitrag über angebliche Machtmissbräuche an einer Zürcher Tantra-Schule verletzte laut UBI das Sachgerechtigkeitsgebot. Hingegen wies die Instanz zwei weitere Beschwerden ab.
Im September 2025 berichtete das Schweizer Fernsehen SRF über schwere Vorwürfe wie Machtmissbrauch und sexuelle Praktiken an einer Zürcher Tantra-Schule. Die betroffene Firma und ein Beschwerdeführer reichten dagegen Beschwerde ein.
Die UBI hiess diese nun gut – es sei eine einseitige und selektive Darstellung mit fehlenden Gegenstimmen und fehlender Konfrontation der Schule mit gravierenden Vorwürfen. Darunter sei der zentrale Vorwurf zu angeblichen Praktiken wie Analfisting nicht angemessen eingeordnet worden, obwohl er bestritten wurde. Damit habe SRF die journalistischen Sorgfaltspflichten verletzt.
Zwei Beschwerden abgewiesen
Zwei weitere Beschwerden gegen SRF wies die UBI hingegen ab. Eine betraf die «Abstimmungsarena» zum E-ID-Gesetz, in der Bundesrat Beat Jans eine Falschinformation verbreitete, wonach die AHV-Nummer schon heute auf der Identitätskarte stehe. Dies wurde während der Sendung nicht korrigiert, jedoch habe der Fehler die Meinungsbildung nicht manipuliert.
Ebenfalls abgewiesen wurde eine Beschwerde der Meyer Burger Technology AG gegen eine Sendung von «SRF Börse». Das Unternehmen bemängelte, dass die Redaktion das Publikum nicht korrekt über die Hintergründe des Schweizerischen Anlegerschutzvereins (SAVS) und dessen Generalsekretär aufgeklärt habe, der in der Sendung zu Wort kam. Die UBI kam nun aber zum Schluss, dass für das Publikum erkennbar gewesen sei, dass ein Interviewpartner als Interessenvertreter und nicht als neutraler Experte sprach.
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Ihre Entscheide können beim Bundesgericht angefochten werden. (hkl/sda)
