Seit hundert Jahren hat das Bundesgericht seinen Standort in Luzern. Besser gesagt: Die zwei sozialrechtlichen Abteilungen. Im Herbst 2014 entschied ein Plenum des Bundesgerichts diese nach Lausanne zu verlegen.
Dies ist nun kein Thema mehr, wie die «Neue Luzerner Zeitung» schreibt. Die 80 Angestellten können also aufatmen – sie müssen nicht umziehen.
Damals nannte das Bundesgericht effizientere Zusammenarbeit als Grund für die geplante Zusammenlegung. Weshalb es nun eine Kehrtwende gemacht hat, erklärt es nach eigenen Angaben erst heute. (rwy)
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