Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen Iris Ritzmann Anklage wegen mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses erhoben. Die im Zusammenhang mit der Affäre Mörgeli entlassene Titularprofessorin soll zwei vertrauliche Berichte und weitere Informationen einem Journalisten weiter gegeben haben, wie die Oberstaatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.
Iris Ritzmann wird vorgeworfen einem Journalisten des «Tages-Anzeigers» den vertraulichen Bericht über die Objektsammlung des Museums des Medizinhistorischen Instituts (MHIZ) sowie den nicht freigegebenen Akademischen Bericht 2011 des MHIZ zugänglich gemacht zu haben.
Weiter soll sie dem Journalisten ihre persönlichen Zugangsdaten für diverse geschützte universitäre Datenbanken verraten und ihm interne Informationen über Sitzungen zum Thema Mörgeli sowie Informationen über weitere interne Vorgänge per E-Mail zugespielt haben.
Gegen den zweiten Mitarbeitenden, Ritzmanns Ehemann Eberhard Wolff, wurde das Verfahren eingestellt. Ihm konnte die Verletzung des Amtsgeheimnisses nicht ausreichend nachgewiesen werden.
Ebenfalls eingestellt hat die Staatsanwaltschaft ein weiteres Verfahren gegen Ritzmann und Wolff. Dieses führt sie jetzt gegen Unbekannt weiter.
Das Ehepaar war beschuldigt worden, die bevorstehende Entlassung von Titularprofessor Christoph Mörgeli als Kurator des MHIZ-Museums einem Journalisten des «Sonntag» vorab verraten zu haben. Weder Ritzmann noch Wolff hätten aber Kontakte zu Journalisten dieser Zeitung nachgewiesen werden können, heisst es in der Mitteilung. (rar/sda)