Schwarzfahrer kommen ab dem 1. Januar 2016 in ein nationales Register. Der Bundesrat hat das entsprechend revidierte Gesetz mitsamt den Verordnungen auf Neujahr in Kraft gesetzt. Mit der Gesetzesrevision erhalten die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs die rechtliche Grundlage, Personen ohne gültiges Billett oder Abonnement in einem nationalen Register zu speichern.
Die Daten müssen nach zwei Jahren gelöscht werden, wenn Billett und Zuschlag bezahlt sind und der Schwarzfahrer nicht rückfällig wurde. Das Einsichtsrecht ist eingeschränkt. Dank dem Register sollen Wiederholungstäter leichter zur Kasse gebeten werden können. (whr/sda)