Für die Reinigung in der Deutschschweiz gilt ab 2022 ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Dieser enthält gemäss Gewerkschaftsangaben unter anderem ein Verbot der Barauszahlung von Löhnen. Zudem sollen die Mindestlöhne 2022 und 2024 um jeweils zwei Prozent steigen.
Der neue Gesamtarbeitsvertrag für die Reinigung in der Deutschschweiz wurde vom Bundesrat als allgemeinverbindlich gutgeheissen, wie die Gewerkschaften Unia, Syna und VPOD sowie der Verband Schweizer Reinigungs-Unternehmen Allpura am Donnerstag mitteilten. Der GAV war im Juni erneuert worden. Er tritt im Januar 2022 vorerst für vier Jahre in Kraft.
Kontrollen zeigten, dass Lohndumping nach wie vor eine Herausforderung für die Branche darstelle, hiess es in der Mitteilung. Durch klare Regeln und Kontrollinstrumente würden missbräuchliche Arbeitsverhältnisse und unlauterer Wettbewerb bekämpft. Der GAV sei deshalb sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmende ungemein wichtig.
Der neue GAV enthält weiter unter anderem eine Erhöhung der Vollzugskostenbeiträge für Arbeitnehmende, Präzisierungen bei den Anstellungskategorien und Verbesserungen beim Lohn. Ab dem Jahr 2024 soll es in der Branche keine Mindestlöhne unter 20 Franken pro Stunde mehr geben (exklusive 13. Monatslohn). (yam/sda)