Vor dem traditionellen Sechseläuten trifft sich ein kleiner Kreis der Zürcher Elite jeweils im Restaurant Terrasse am Bellevue zum «Ball beim Böögg». Ein exklusiver Anlass für ein ausgewähltes Publikum, der von Vertretern verschiedener Zünfte organisiert wird. Doch dieses Jahr lief der Abend nicht so diskret ab wie bis anhin: Der «Tages-Anzeiger» machte ein Video publik, das ein fragwürdiges Sittengemälde dieser Gesellschaft zeichnet.
Auf dem Programm des diesjährigen «Ball beim Böögg» stand eine «Produktion» des Show-Komitees. Teil der Belustigung: ein Mann mit schwarz bemaltem Gesicht, also ein klarer Fall von Blackfacing. Dazu trägt er Bastrock, Kraushaarperücke und hält einen grossen Knochen in der Hand, der zwischendurch - zum Amüsement der Gäste - zwischen die Beine geklemmt wird. Im Hintergrund läuft ein Video mit ähnlich bedenklichen Szenen aus dem Jahr 2018. Das Publikum bricht über beide Darbietungen hörbar in Lachen aus.
Dafür hat die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus kein Verständnis. «Es ist erstaunlich, dass Menschen heutzutage solche Witze überhaupt noch lustig finden und darüber lachen können und wollen», sagt Geschäftsführerin Alma Wiecken auf Anfrage von CH Media. Die Darbietung sei geschmacklos und reproduziere rassistische Stereotype.
Wiecken erklärt: «Das Blackfacing ist rassistisch, weil es in diesem Fall schwarze Menschen auf eine einseitige und diskriminierende Art und Weise darstellt und sich dabei rassistischer Stereotype bedient. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Problematik von Blackfacing nicht nur eine Frage des Schminkens ist, vielmehr geht es um herrschende Machtverhältnisse, um eine Gesellschaft, in der schwarze Menschen immer noch von Rassismus betroffen sind und diskriminiert werden und um die historischen Wurzeln des Blackfacing.»
Zwar ereignete sich die «Show» im privaten Kreis. Dieser geschützte, vertraute Rahmen mag die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des «Ball am Böögg» dazu verleitet haben, sich bei der Darbietung nicht um gesellschaftliche Erwartungen zu scheren. Doch damit sind die einflussreichen Gäste des Anlasses nicht entlastet. Die Antirassismusstrafnorm könnte trotzdem greifen.
«Die Tatsache, dass es sich um eine geschlossene Veranstaltung handelt, schliesst laut Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht aus, dass die Rassismusstrafnorm zur Anwendung kommt», sagt Alma Wiecken. Öffentlich seien demnach alle Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmenden nicht durch enge persönliche Beziehung verbunden seien. «Wenn sich also in diesem Fall nicht alle Teilnehmenden persönlich gut gekannt haben, dann ist die Veranstaltung als öffentlich im Sinne der Rassismusstrafnorm anzusehen.»
Bei der Antirassismusstrafnorm handelt es sich um ein Offizialdelikt. Das heisst, die Behörden müssen den Sachverhalt prüfen, sobald sie von einem mutmasslichen Gesetzesverstoss Kenntnis erhalten. Ob es im vorliegenden Fall für eine Strafverfolgung reicht, ist offen. (aargauerzeitung.ch)
Äh… bei einem Offizialdelikt müssten doch die Ermittlungsbehörden von sich aus aktiv werden, sobald sie davon Kenntnis haben?
In Basel macht man "Schnitzelbängg" die alle hören dürfen die das möchten und die im Fernsehen übertragen werden. Die manchmal mehr oder weniger lustig sind, oder auch manchmal grenzwertig sind.
In Basel erhalten die Zuschauer von den Akteuren des Umzug Blumen.
In Zürich hält man mehr oder weniger lustige Reden hinter verschlossenen Türen, die wohl niemand wirklich hören will, oder soll, oder möchte.
In Zürich geben die Zuschauer den Akteuren des Umzug Blumen.