In der Kantonshauptstadt Aarau sollen Ausländerinnen und Ausländer sowie Jugendliche ihre Anliegen direkt in die Politik einbringen können. Das Parlament will die Möglichkeit schaffen, dass diese Gruppen künftig einen Vorstoss als «Bevölkerungsanliegen» einreichen können. Das Stimmvolk wird über die Regelung entscheiden.
Das Stadtparlament soll das «Bevölkerungsanliegen», das mindestens zehn Unterschriften haben muss, danach behandeln. Der Einwohnerrat (Parlament) hiess die entsprechende Regelung zusammen mit der Teilrevision der Gemeindeordnung am Montagabend einstimmig gut.
Der Antrag von SVP und FDP, die Rechte für das «Bevölkerungsanliegen» auf Personen mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung einzuschränken, wurde abgelehnt. Der Stadtrat (Exekutive) wollte die Mitsprache ebenfalls einschränken.
Der Entscheid des Einwohnerrats ist noch nicht definitiv. Das Aarauer Stimmvolk wird wohl im November über die Gemeindeordnung abstimmen, wie es auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bei der Stadtkanzlei am Dienstag hiess. Die Gemeindeordnung müsse dem Volk zwingend zum Entscheid vorgelegt werden.
Die Förderung der politischen Integration und der Partizipation für alle geht auf eine Motion der SP-Fraktion zurück. Die Möglichkeit zur Mitsprache für alle solle das Interesse an der Politik steigern, hiess es.
Aarau ist die erste Stadt im Kanton Aargau, welche die Möglichkeit zur Mitsprache auf alle Einwohnenden ausweiten will. Andere Schweizer Städte wie Bern und Burgdorf BE kennen bereits eine ähnliche «Ausländermotion».
Weil der Kanton Aargau kein Stimm- oder Wahlrecht für Ausländer kennt, ist es nicht zulässig, das Recht, eine herkömmliche Motion einreichen zu können, auf Ausländerinnen und Ausländer auszuweiten.
Möglich ist es aber, den nicht Stimmberechtigten ein eigenes, von der Motion unabhängiges Instrument zur Verfügung zu stellen, wie das kantonale Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) festhält.
Das Instrument «Bevölkerungsanliegen», wie im kantonalen Gemeindegesetz vorgesehen, ist gemäss DVI breiter gefasst als bei einer Motion. Die Einzelheiten müssten im Geschäftsreglement des Einwohnerrats festgelegt werden. Auch Einwohner mit Schweizer Bürgerrecht könnten von diesem Recht Gebrauch machen. (aeg/sda)
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