Am Bezirksgericht Brugg AG hat die Staatsanwältin am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von 19 Jahren und 9 Monaten gefordert. Der Beschuldigte sei wegen versuchten Mordes und weiterer Delikte zu verurteilen.
Die Anklägerin forderte eine Verurteilung des 53-jährigen Irakers wegen versuchten Mordes, schwerer Körperverletzung, mehrfacher Drohung und Beschimpfung. Angemessen sei eine Freiheitsstrafe von 19 Jahren und 9 Monaten. Während des Vollzugs habe er eine ambulante Massnahme zu absolvieren.
Anschliessend sei er für 15 Jahre des Landes zu verweisen. Die Sperre solle für das gesamte Schengengebiet gelten. Mit ihrem Strafantrag bleibe sie drei Monate unter der ursprünglichen Forderung von 20 Jahren, sagte die Staatsanwältin. Dies weil die Ex-Partnerin des Beschuldigten ihre Anzeige wegen Drohung und Beschimpfung zurückgezogen habe.
Wie die Anklägerin ausführte, steht dank dem Überwachungsvideo der Tatablauf zweifelsfrei fest. Aus den Bildern von jenem Nachmittag des 17. August 2019 gehe klar die Tötungsabsicht hervor, der Mann habe das Kind zweimal zu Boden geschmettert. Unklar sei dagegen, weshalb der Mann seine kleine Tochter beinahe umgebracht habe. Er selbst gab der Grossmutter die Schuld, die genervt habe.
Dass das Kind überhaupt überlebt habe, sei "einzig und allein dem beherzten Eingreifen von Passanten zu verdanken, sagte die Anklägerin. Der Mann habe sich der schweren Körperverletzung sowie des versuchten Mordes an seiner Tochter schuldig gemacht.
Eine Einstufung der Tat als versuchten Mord sieht die Staatsanwältin im brutalen Vorgehen begründet und darin, dass das Opfer ein «arg- und wehrloses» vierjähriges Kind war, das seinem Vater vertraute.
Die Tat habe auch soziale Folgen für das Opfer. Seither lebt das Kind in einer Pflegefamilie und benötigt andauernde Therapien. Das Kind sei nicht nur körperlich, sondern auch seelisch schwer verletzt worden.
Im Weiteren sei der Mann der Drohung und der mehrfachen Beschimpfung der Mutter seiner Partnerin schuldig zu sprechen. Persönlich, durch Text- und Sprachnachrichten beschimpfte der Mann die ältere Frau immer wieder aufs Übelste.
Eine Verminderung der Schuldfähigkeit liege grundsätzlich nicht vor, sagte die Staatsanwältin. Falls die Grossmutter ihn vor der Tat tatsächlich besonders stark provoziert haben sollte, könnte allenfalls einer leichte Verminderung zugestanden werden.
Der Mann habe seit seiner Festnahme keine Tat-Reue gezeigt, sondern nur eine «Tatfolgen-Reue», sagte die Anklägerin. Während der gesamten Untersuchung habe er sich niemals nach seiner Tochter erkundigt. Erst sehr spät und auf Aufforderung habe er ihr einen Brief geschrieben. Es sei bei diesem einen Brief geblieben. (aeg/sda)
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