Vor zwei Jahren scheiterten zwei gewichtige Reformvorlagen in der Volksabstimmung: Die Unternehmenssteuerreform III und die Altersvorsorge 2020. Weil in beiden Bereichen eine gewisse Dringlichkeit besteht, kam der Ständerat auf die Idee, die Neuauflage der Steuerreform mit einer Finanzspritze für die AHV zu verknüpfen und damit mehrheitsfähig zu machen. Dadurch entstand das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, kurz STAF. Für die Befürworter ist es ein vernünftiger Kompromiss, für die Gegner ein unseriöser Kuhhandel.
In vielen Kantonen werden so genannte Statusgesellschaften, die überwiegend im Ausland tätig sind, gegenüber inländischen Firmen privilegiert. Sie zahlen eine reduzierte oder gar keine Gewinnsteuer. Diese Ungleichbehandlung wird von EU und OECD nicht länger akzeptiert. Die Schweiz hat sich zur Abschaffung der Privilegien verpflichtet, will aber die betroffenen Unternehmen wenn möglich im Land halten.
Im Grundsatz sind die Vorlagen identisch. Die Kantone dürfen nur noch international akzeptierte Instrumente einsetzen, darunter Abzüge für Forschung und Entwicklung und die Patentbox, mit der Einkünfte aus geistigem Eigentum reduziert besteuert werden. Ihre Anwendung wurde jedoch gegenüber der USR III eingeschränkt. Gleiches gilt die zinsbereinigte Gewinnsteuer, ein Abzug für fiktive Zinsen auf Eigenkapital. Sie kann faktisch nur noch vom Kanton Zürich verwendet werden.
Als Konzession an die Linke, die massgeblich für das Scheitern der USR III verantwortlich war, wird die Unternehmenssteuerreform II, die 2008 knapp angenommen wurde, teilweise rückgängig gemacht. Neu müssen Dividenden vom Bund zu 70 Prozent und von den Kantonen zu mindestens 50 Prozent als Einkommen besteuert werden. Auch das Kapitaleinlageprinzip, die steuerfreie Rückzahlung von Reserven aus Kapitaleinlagen, wird eingeschränkt.
Sie werden auf rund zwei Milliarden Franken geschätzt. Vieles hängt davon ab, wie die Kantone die Reform umsetzen. Die meisten planen eine generelle Senkung der Gewinnsteuern. Zur Kompensation der Ausfälle erhalten sie eine Milliarde Franken pro Jahr vom Bund. Einen Teil müssen sie den Städten und Gemeinden abtreten. Diese hatten die USR III bekämpft, weil sie befürchteten, am Ende die Zeche zahlen zu müssen. Nun unterstützt der Gemeindeverband die STAF.
Der Bundesrat wollte ursprünglich die Kinderzulagen erhöhen. Diese Idee fiel durch, weil nur ein Teil der Bevölkerung profitiert hätte. Die AHV hingegen geht alle an. Sie ist in den letzten Jahren in die roten Zahlen gerutscht und soll nun rund zwei Milliarden Franken pro Jahr erhalten. 800 Millionen schiesst der Bund ein, der Rest wird durch je 0,15 Lohnprozente von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden finanziert. Das entspricht 1.50 Franken auf 1000 Franken Lohn.
Die SP hat die Seite gewechselt und die Ja-Parole beschlossen. Verantwortlich dafür sind die Nachbesserungen beim Steuerteil und das zusätzliche Geld für die AHV. Auch CVP und FDP sind für die STAF, ebenso die Wirtschaftsverbände. Die SVP und der Gewerkschaftsbund sind gespalten, beide haben Stimmfreigabe beschlossen.
Ein linksgrünes und ein bürgerliches Komitee haben das Referendum ergriffen, aus ganz unterschiedlichen Gründen. Für die linken Gegner, angeführt von den Grünen, betreibt die Schweiz weiterhin Steuerdumping, nicht zuletzt zu Lasten der Entwicklungsländer. Ausserdem heize die Vorlage den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen an. Die Gegner von Mitte-rechts, darunter Grünliberale und rechtsbürgerliche Jungparteien, kritisieren die Verknüpfung zweier unterschiedlicher Vorlagen. Das Stimmvolk werde an einer klaren Meinungsbildung gehindert. Ausserdem verlangen sie strukturelle Reformen bei der Altersvorsorge, etwa ein höheres Rentenalter.
Die EU-Finanzminister haben der Schweiz nochmals eine «Gnadenfrist» gewährt. Bei einem Nein könnte sie auf einer schwarzen Liste landen. Es drohen Sanktionen. Ausserdem könnten die betroffenen Firmen von sich aus auf die Statusprivilegien verzichten, um dem internationalen Druck zu entgehen. Es ist unklar, ob sie dann in der Schweiz bleiben werden. Die Grünliberalen glauben, man könne den Steuerteil sofort neu lancieren, ohne AHV-Zustupf. Die linken STAF-Befürworter sind skeptisch. Sie befürchten einen chaotischen Steuerwettlauf nach unten. Ausserdem beharren sie auf einem sozialen Ausgleich.
Im Sinne der Wahrung der Demokratie stimme ich daher mit Nein.
Die Reformen stehen noch an und vor allem die Reform mit der Festigung oder „Ablehnung“ der AHV ist eine Reform die erst noch aufgegleist werden muss und die direkt und indirekt auch wieder die Steuern betreffen wird.