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Renten von AHV und IV steigen 2023 um 2,5 Prozent

Renten von AHV und IV steigen 2023 um 2,5 Prozent

12.10.2022, 11:5612.10.2022, 14:08
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Bild: shutterstock

Die Renten von AHV und IV steigen 2023 um 2,5 Prozent. Die Minimalrente wird um 30 Franken erhöht und beträgt neu 1225 Franken im Monat, die Maximalrente um 60 Franken auf 2450 Franken. Es liegen aber Forderungen nach einem vollen Teuerungsausgleich auf dem Tisch.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Renten von AHV und IV gemäss dem im AHV-Gesetz vorgeschriebenen Mischindex angepasst. Alle zwei Jahre muss geprüft werden, ob die Renten an die Teuerung und die Entwicklung der Löhne angepasst werden müssen. Die Empfehlung der eidgenössische AHV/IV-Kommission wird berücksichtigt.

Im laufenden Jahr wird laut der Mitteilung des Bundesrates von einer Teuerung von 3 Prozent und einer Lohnerhöhung um 2 Prozent ausgegangen, daher der Mischindex von 2,5 Prozent. Die Teuerung werde damit beinahe vollständig ausgeglichen, so der Bundesrat. Letztmals wurden die Renten für das Jahr 2021 angepasst.

Die höheren Renten führen zu Mehrkosten von rund 1,37 Milliarden Franken. 1,215 Milliarden Franken davon entfallen auf die AHV, und davon fallen 245 Millionen Franken oder rund ein Fünftel der Ausgaben zulasten des Bundes an. Die Invalidenversicherung (IV) hat Mehrausgaben von 155 Millionen Franken zu tragen.

Forderungen auf dem Tisch

Auf dem Tisch liegt aber die Forderung nach einem vollständigen Teuerungsausgleich bei AHV- und IV-Renten sowie den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen. In den Räten sind dazu drei Motionen hängig. Auch wird eine tiefere Teuerungs-Schwelle für die vorzeitige Anpassung der Renten gefordert - derzeit ist sie bei von 4 Prozent.

Gewerkschaften verlangen wegen Teuerung stärkere Erhöhung
Travail.Suisse und der Gewerkschaftsbund SGB zeigten sich erfreut über die Erhöhung der AHV- und IV-Beiträge um 2,5 Prozent. Damit könne aber nur ein Teil der Kaufkraft erhalten werden, halten sie fest. Das Berechnungssystem aus Lohnentwicklung und Teuerung verfälsche das Resultat.

Es brauche eine «vollumfängliche Anpassung der Renten an die ausserordentlich hohe Teuerung», schrieb Travail.Suisse, der Dachverband der Arbeitnehmenden, in einer Mitteilung. 30 Franken seien zwar eine starke Erhöhung, wichtig für jede rentenbeziehende Person und der Entscheid setze ein wichtiges Signal zur Stabilisierung der Konjunktur.

Die Erhöhung basierend auf dem Mischindex aus Entwicklung bei Lohn und Teuerung sei jedoch nur gesetzliche Pflicht. Die Teuerung habe in den vergangenen zwei Jahren die Lohnentwicklung überstiegen, weshalb der Mechanismus des Mischindex den Kaufkraftverlust nicht auszugleichen vermöge. Vielen Rentnern und Rentnerinnen drohe Altersarmut. Ebenso sei die Erhöhung wichtig für die Stützung des privaten Konsums.

Ins gleiche Horn stösst der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Zwar begrüsste er die Rentenanpassung für die AHV und die IV und insbesondere, dass auf die steigenden Mieten und Heizkosten reagiert werde. Allerdings zeige der Entscheid, dass die Rentenanpassungen auf der Grundlage des Mischindexes nicht reichten, um die Kaufkraft der AHV-Renten zu sichern, so wie es die Verfassung verlange. Weil die Entwicklung der Löhne der Teuerung hinterherhinke, werde das Ergebnis nach unten gezogen. (sda)

Werden diese Vorstösse in der Wintersession verabschiedet, könnte das Gesetz in der Frühjahrssession dringlich verabschiedet werden, schreibt der Bundesrat. Die höheren Renten könnten dann rückwirkend auf den 1. Januar ausbezahlt werden.

Der Bundesrat hat auch die Mindestbeiträge für Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätige für AHV, IV und EO von 503 auf 514 Franken pro Jahr erhöht. Der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV steigt von 958 auf 980 Franken.

100 Millionen Franken mehr EO

Neben der IV und AHV wird in der Erwerbsersatzordnung (EO) der Höchstbetrag der Entschädigung angepasst von aktuell 245 auf 275 Franken. Diese Erhöhung führt zu Kosten von 100 Millionen Franken für die EO. Bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs angepasst.

Für Alleinstehende steigt er von 19'610 auf 20'100 Franken pro Jahr, für Ehepaare von 29'415 auf 30'150 Franken und für Kinder über 11 Jahre auf 10'515 Franken, respektive 7380 Franken für jüngere Kinder. Diese Anpassungen führen zu zusätzlichen Kosten von rund 5,2 Millionen Franken zulasten des Bundes und 3,5 Millionen Franken für die Kantone.

Die Beiträge an die Miete werden ebenfalls erhöht respektive an die Teuerung angepasst. Der Anstieg beläuft sich auf 7,1 Prozent. Neu sind es pro Jahr je nach Region zwischen 15'540 und 17'580 Franken. Die Kosten für diese Erhöhung belaufen sich auf 37,8 Millionen Franken. Auch die Pauschale für Neben- und Heizkosten wird erhöht, von 2520 Franken auf 3060 Franken pro Jahr.

(aeg/sda)

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46 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Fairness
12.10.2022 12:51registriert Dezember 2018
Wie hoch ist der Teuerungsausgleich des Bundesrats und seiner Mitarbeiter? Die nehmen sich sicher die ganze Teuerung plus Lohnerhöhung …
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Sälüzäme
12.10.2022 12:37registriert März 2020
Schön das es mehr AHV/IV gibt.

Worüber ich nichts lese, wie sieht es bei der EL aus. Mein Kollege erhielt 12 Fr. mehr AHV, genau soviel wurde die EL gekürzt, da er jedoch mehr Steuern zahlen muss hat er netto weniger im Portemonnaie. Wird es immer noch so gehandhabt weil das Existenzminimum nicht angehoben worden ist bedeutet es wieder einmal mehr dass bei den Ärmsten gespart wird.

Nach aussen hui, nach innen pfui.
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jaähä
12.10.2022 13:05registriert April 2015
Laut Verfassung muss die AHV alleine den "Existenzbedarf angemessen decken". Erhöhung oder nicht, wir werden uns weiterhin tief im Verfassungswidrigen Raum bewegen.
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