Bundesrat will mit AHV-Reform Zahl der Frühpensionierungen senken
Der Bundesrat will mit der Reform AHV 2030 weniger Frühpensionierungen erreichen, um die AHV zu entlasten und das inländische Arbeitskräftepotenzial zu fördern. Das Rentenalter will er aber nicht erhöhen. Die Reformvorlage ist seit Mittwoch in der Vernehmlassung.
Personen, die nach Erreichen des Referenzalters erwerbstätig bleiben, wird der Freibetrag angehoben (von 16'800 auf 22'680 Franken pro Jahr) und regelmässig angepasst.
Dieses Einkommen nach dem Referenzalter wird somit bei der Berechnung der Rente stärker berücksichtigt. Weiter kann heute die Rente nur bis zum 70. Lebensjahr aufgebessert werden. Diese Altersgrenze wird aufgehoben und die Rente kann auch über dieses Alter hinaus aufgeschoben werden.
Zudem ist vorgesehen, die Kürzungs- und Erhöhungssätze neu anhand von negativen und positiven Anreizprinzipien festzulegen und nicht mehr anhand der Lebenserwartung. In der beruflichen Vorsorge wird das Mindestalter für den vorzeitigen Altersrücktritt schrittweise von heute 58 auf 63 Jahre angehoben. (cma)
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