Bei der Armee stehen zurzeit keine Aufklärungsdrohnen im Einsatz. Dies, weil sich die Inbetriebnahme der neu beschafften Armeedrohne des Typs Hermes 900 HFE verzögert. Probleme macht unter anderem das Sensorsystem, welches unbegleitete Drohnenflüge ermöglichen soll.
Das «Sense&Avoid»-Systeme (SAA) stehe noch nicht zur Verfügung, bestätigte das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Bericht der «NZZ am Sonntag». Teilsysteme des SAA sollen voraussichtlich 2021 eingeführt werden. Mit den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie müsse dieser Zeitpunkt jedoch neu beurteilt werden.
Das SAA soll ermöglichen, dass die neuen Drohnen ohne Begleitflugzeug im Schweizer Luftraum eingesetzt werden können.
Der Aufwand für die Zertifizierung des Aufklärungsdrohnensystems 15 (ADS 15) durch die israelische Zulassungsbehörde nehme mehr Zeit in Anspruch als geplant. Der Eidgenossenschaft entstehen laut Armasuisse keine zusätzliche Kosten, wenn die die Verzögerung durch den Hersteller verursacht wurde. Für Verzögerungen welche nicht aus der Corona-Pandemie entstanden seien, komme die Konventionalstrafe zur Anwendung.
Über Kosten wegen Anpassungen, wie zum Beispiel erhöhte Zertifizierungsanforderungen an das Enteisungssystem entstehen können, werde zwischen den Parteien verhandelt. Wegen der klimatischen Bedingungen muss in der Schweiz im Gegensatz zu Israel ein Enteisungssystem zum Einsatz kommen. Die Höhe des benötigten Zusatzkredites für das Enteisungssystems werde verhandelt und 2021 beantragt, schreibt Armasuisse.
Bereits zu einem früheren Zeitpunkt sei darauf hingewiesen worden, dass das Teilsysteme des SAA voraussichtlich 2021 eingeführt werden, schreibt die Armasuisse weiter.
Mit der Ausserdienststellung der Drohne ADS 95 Ranger im November 2019 verfügt die Schweizer Armee deshalb bis zur Einführung des Nachfolgemodells nicht über Drohnen. Zum Einsatz kommen bei der Grenzwache momentan Helikopter.
Für Armasuisse-Sprecher Kaj-Gunnar Sievert besteht die Möglichkeit, die neuen Drohnen anfangs ohne SAA fliegen zu lassen. Dann müsse die Drohne jedoch in gewissen Lufträumen von einem Flugzeug begleitet werden wie ihr Vorgänger, die Ranger-Drohne, sagte er gegenüber der «NZZ am Sonntag».
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hatte im September 2019 trotz grundsätzlicher Zustimmung Risiken bei der Beschaffung der sechs israelischen Aufklärungsdrohnen geäussert.
Nachbesserungen empfahl sie namentlich beim Schutz vor Cyberattacken und beim Risikomanagement mit dem israelischen Lieferanten. Rüstungsbotschaften sollten zudem künftig Varianten und Alternativen kritischer betrachten. Armasuisse sieht derweil keinen Handlungsbedarf, was die IT-Sicherheit betrifft.
In den Eidgenössischen Räten hatte sich bei der Beratung des 250-Millionen-Geschäftes im Jahr 2015 teilweise Unbehagen darüber breit gemacht, dass mit dem ADS 15 ein Produkt aus Israel ausgewählt wurde, das zudem noch nicht serienreif sei.
Die sechs je neun Meter langen Drohnen des Systems Hermes 900 HFE mit einer Flügelspannweite von 17 Metern sollen das Aufklärungsdrohnensystem aus dem Jahr 1995 ablösen. Eine Bewaffnung ist nicht vorgesehen. (jaw/sda)
Ein Vorgeschmack auf die Jetbeschaffung...