Der 57-jährige Freiburger Daniel Pittet enthüllt in einem am Montag publizierten Buch, wie er als Kind von einem pädophilen Priester missbraucht wurde. Der Priester – ein heute 76-jähriger Mann – wird namentlich genannt. Das Vorwort stammt von Papst Franziskus.
Dieser bezeichnet Kindsmissbrauch als «absolute Monstrosität» und als «fürchterliche Sünde». Jesus verwende «sehr strenge Worte gegen all jene, die Kindern Böses antun».
A 17h03, sur RCF, le témoignage exceptionnel de Daniel Pittet, interrogé par Benjamin Rosier #MonPereJeVousPardonne pic.twitter.com/0wdw59LZ8j
— RCF (@radiorcf) 13. Februar 2017
Das Buch erschien auf Französisch, Italienisch und Polnisch. Der Titel lautet übersetzt in etwa «Hochwürden, ich vergebe Ihnen». Mehrere europäische Zeitungen berichteten am Montag über das Buch.
Pittet schildert die sexuellen Übergriffe, denen er von 1968 bis 1972 in Freiburg ausgesetzt war. Sein Peiniger, ein Kapuzinerpriester, lebt in einem Kloster in der Schweiz. Für das Buch hat ihn Pittet sogar besucht. Der Mann spiele alles herunter und entzieht sich seiner Verantwortung, sagte Pittet dem «Blick».
Die Schweizer Bischofskonferenz würdigt das Buch in einem Communiqué als «notwendiges, kostbares und mutiges Zeugnis» eines Opfers. Der Priester sei dreimal wegen sexuellen Übergriffen gegenüber zahlreichen Opfern vor Gericht gestanden.
Zweimal sei es um verjährte Fälle gegangen, im dritten Fall sei er 2012 zu einer Haft von zwei Jahren bedingt verurteilt worden. Dabei sei es um den Missbrauch zweier Opfer in den 1990er-Jahren gegangen.
Charles Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg und Präsident der Bischofskonferenz, nimmt das Buch zum Anlass, «um eine mögliche Beteiligung von weiteren Personen in seiner Diözese zu untersuchen».
Die Kapuziner ihrerseits wollen wissen, «wie weit sich aus dem Buch neue Verdachtsfälle von Verschleierung ergeben und ob noch weitere Opfer gefunden werden können». Über die Resultate beider Untersuchungen soll dereinst öffentlich informiert werden.
«SBK und Kapuziner ersuchen die Opfer, sich zu melden», heisst es im Communiqué. Fälle, die nach staatlichem Recht verjährt sind, könnten dennoch im Rahmen einer kanonischen Untersuchung überprüft werden. Für die verjährten Fälle existiere zudem ein Genugtuungsfonds. (sda)