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Peinlich, peinlich: Bundesrat verweigert Zürcher E-Voting-System die Zulassung – wegen Sicherheitslücken

Peinlich, peinlich: Bundesrat verweigert Zürcher E-Voting-System die Zulassung – wegen Sicherheitslücken

12.08.2015, 14:1612.08.2015, 14:22
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In den Kantonen Genf, Luzern, Basel-Stadt und Neuenburg werden alle registrierten Auslandschweizer Stimmberechtigten (rund 34‘000) per Internet an den Nationalratswahlen im Herbst teilnehmen können. Rund 96‘000 Stimmberechtigte, die in den Kantonen Genf und Neuenburg wohnhaft sind, werden ebenfalls elektronisch wählen können. Der Bundesrat hat die Gesuche dieser vier Kantone an seiner Sitzung vom 12. August 2015 bewilligt, heisst in einem Communiqué.

Durchgefallen sind hingegen die Gesuche des Consortiums Vote électronique, das die Kantone Zürich, Glarus, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, St.Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau umfasst. Anfang Juli hat das Consortium die Bundeskanzlei über die Ergebnisse eines von ihm in Auftrag gegebenen externen Audits informiert.

Dieses weist im System des Consortiums eine Lücke beim Schutz des Stimmgeheimnisses nach. Diese Lücke kann technisch behoben werden, jedoch ist dies vor den Nationalratswahlen nicht mehr rechtzeitig möglich. Zudem erfüllt das System des Consortiums nicht alle Anforderungen der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe. Diese Bestimmungen sind seit dem 1. Juli 2015 zwingend zu erfüllen.

Das Consortium Vote électronique bedient sich des Zürcher Systems, das vom US-Informatik-Dienstleister Unisys entwickelt wurde. Dieses hat am Dienstag gegenüber dem IT-Newsportal inside-channels.ch ein umfassendes Restrukturierungsprogramm angekündigt, dem auch Stellen in der Schweiz zum Opfer fallen werden. Unisys beschäftigte in  der Schweiz bislang rund 200 Personen.

Bei den Nationalratswahlen 2015 kommen für den elektronischen Stimmkanal zwei Systeme zum Einsatz. Sowohl dasjenige des Kantons Genf, das in Genf, Basel-Stadt und Luzern zur Anwendung gelangt, als auch dasjenige des Kantons Neuenburg gehören der sogenannten zweiten Generation an und sind individuell verifizierbar. Dank dem Einsatz von personalisierten Codes haben die Stimmberechtigten die Möglichkeit, zu überprüfen, ob ihre Stimme korrekt übermittelt worden ist.

Das Neuenburger System wurde von der spanischen «Scytl Secure Electronic Voting» entwickelt. Lediglich das Genfer System wurde von den kantonalen Informatikern entwickelt. (kri)

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