Schweiz

Keine Strafe für Steuersünder: Bundesrätin Widmer-Schlumpf stösst Diskussion um Steueramnestie an

Wie eine Amnestie allenfalls aussehen könne, sei noch völlig offen, sagt Eveline Widmer-Schlumpf.
Wie eine Amnestie allenfalls aussehen könne, sei noch völlig offen, sagt Eveline Widmer-Schlumpf.Bild: KEYSTONE

Keine Strafe für Steuersünder: Bundesrätin Widmer-Schlumpf stösst Diskussion um Steueramnestie an

Eine allgemeine Steueramnestie in der Schweiz muss nach Ansicht von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf diskutiert werden. Die Frage nach der Möglichkeit zur Regularisierung von Schwarzgeldern stellt sich wegen des geplanten automatischen Informationsaustauschs.
07.06.2015, 04:1807.06.2015, 09:19

Wenn die Regeln geändert werden, brauche es einen fairen Übergang, sagte die BDP-Bundesrätin der «NZZ am Sonntag». Nach ihren Angaben ist eine Amnestie schon bei der Reform der Verrechnungssteuer, bei der wie beim Informationsaustausch auch Daten offengelegt werden, intern diskutiert worden.

Zum Thema wird eine Amnestie, weil mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches die Steuerbehörden von bisher nicht deklarierten Konten von Schweizern im Ausland Kenntnis erhalten können. FDP-Nationalrat und Banker Hans-Peter Portmann forderte in der vergangenen Woche in der «NZZ am Sonntag» eine Amnestie.

Hans-Peter Portmann.
Hans-Peter Portmann.Bild: KEYSTONE

Gegenüber dem Ausland sei im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs mit allen Partnerstaaten ein Regularisierung der Vergangenheit ausgehandelt worden, sagte Widmer-Schlumpf weiter.

Fällt Bankgeheimnis, hat Amnesie bessere Chancen

Überlegungen in dieser Richtung sollten deshalb aus ihrer Sicht auch für das Inland angestellt werden. Wie eine Amnestie allenfalls aussehen könne, sei aber noch völlig offen. Sie gibt zudem zu bedenken, dass eine Amnestie vor allem dann in Frage käme, wenn auch das Bankgeheimnis im Inland aufgehoben würde.

In der am Freitag vom Bundesrat präsentierten Vorlage zum automatischen Informationsaustausch mit dem Ausland ist von einer Amnestie keine Rede.

Unter einer Amnestie wird die Möglichkeit verstanden, dass Steuersünder nicht deklarierte Einkünfte und Vermögen unter milderen Umständen offen legen können. In der Schweiz gibt es seit 2010 die Möglichkeit, Schwarzgelder zu deklarieren – einmal im Leben. Bei dieser «kleinen Steueramnestie» entfallen Strafen. Nachsteuern und Zinsen müssen aber bezahlt werden. (feb/sda)

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