Um seiner Ex-Frau keinen Unterhalt zahlen zu müssen, hat ein Mann im Internet jemanden gesucht, der sie tötet. Das Bundesgericht hat das vom Kantonsgericht Luzern gefällte Urteil nun bestätigt.
Der Verurteilte hat in einer Beschwerde beantragt, dass er nur wegen versuchter Anstiftung zu vorsätzlicher Tötung mit einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu bestrafen sei. Das Kantonsgericht hatte ihn im November 2013 wegen versuchter Anstiftung zu Mord zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Er hatte im Januar 2010 auf einer Chat-Plattform nach jemandem gesucht, der seine baldige Ex-Frau umbringt. Nach einem regen Mail-Verkehr einigte er sich mit einer Person, dass diese die Frau für 20'000 Franken töten werde. Statt die Tat auszuführen, informierte der angebliche Auftragskiller die Frau. (sda)