Der Standort für das künftige Verfahrenszentrum der Asylregion Zürich steht fest. Die Stadt errichtet auf dem Duttweiler-Areal Unterkünfte für 360 Asylsuchende, sofern die Stadtzürcher Stimmbevölkerung dem Bau zustimmt.
Die Stadt Zürich und der Bund haben sich geeinigt, dass in Zürich das Verfahrenszentrum der Asylregion entstehen soll, teilen Stadt und Bund in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung wurde vergangene Woche von der Stadt Zürich, dem Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) unterzeichnet.
Das Duttweiler-Areal zwischen Toni-Areal und Technopark.quelle: googlemaps
Demnach errichtet die Stadt auf dem Duttweiler-Areal ein Gebäude mit Unterkünften für 360 Asylsuchende, sofern die Bevölkerung der Stadt Zürich dem Bau zustimmt. Der Bund wird dieses Zentrum mieten. Die jährliche Miete deckt die der Stadt durch das Zentrum Duttweiler entstehenden Kosten.
Die Asylverfahren wird das SEM weiterhin am nahegelegenen Standort des heutigen Testbetriebs für beschleunigte Asylverfahren an der Förrlibuckstrasse durchführen. Die Standorte für die verbleibenden 510 Plätze evaluiert der Bund derzeit mit dem Kanton Zürich. (whr)
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St.Galler Bauern verkaufen Fleisch mit zu viel PFAS: Kanton machte nix – die Sonntagsnews
Der nach dem Bergsturz im Lötschental vermisste Mann beschäftigt nun die Walliser Staatsanwaltschaft, St.Galler Bauern verkaufen trotz PFAS-Belastung weiterhin ihr Fleisch und das Missbrauchsforschungsprojekt der Universität Zürich stösst auf Blockaden: Das und mehr findet sich in den Sonntagszeitungen.
Beim seit dem Bergsturz im Walliser Lötschental vermissten Mann handelt es sich laut «SonntagsZeitung» um einen 64-jährigen Schafzüchter. Er sei Präsident des Oberwalliser Zuchtverbands für Weisse Alpenschafe und habe in Wiler gelebt. Sein durch den Abbruch des Birchgletschers verschütteter Stall habe sich in Tännmattä auf Gemeindegebiet von Blatten befunden, rund 300 Meter ausserhalb der Evakuierungszone. Laut einer informierten Quelle der Zeitung habe sich der Schafhalter zum Zeitpunkt des Unglücks bei seinen Tieren im Stall aufgehalten. Der Informationschef des Führungsstabs, Matthias Ebener, habe bestätigt, dass Tännmattä zum Zeitpunkt des Bergsturzes nicht evakuiert gewesen sei. Nun beschäftige sich die Walliser Staatsanwaltschaft unter anderem mit der Frage, ob die Evakuierungszone zu klein angesetzt war, wie die «SonntagsZeitung» weiter schrieb. Zuerst müsse die Polizei in Absprache mit der Dienststelle für Naturgefahren und den Angehörigen entscheiden, wie die Suche nach dem Vermissten weitergehe.