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Freie Fahrt auch mit Autos mit Handschaltung

Freie Fahrt auch mit Autos mit Handschaltung

27.01.2019, 10:0801.02.2019, 09:18
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Wer mit einem Auto mit Automatik-Getriebe fahren gelernt hat, darf sich ab dem 1. Februar neu auch hinter das Steuer eines handgeschalteten Wagens setzen. Während die Fahrlehrer vor Gefahren warnen, nimmt die Polizei dies gelassen.

Der Direktor des Westschweizer Fahrschulverbands FRE, Jean-Bernard Chassot, fürchtet vor allem um die Sicherheit der Neulenkerinnen und -lenker. «Stellen Sie sich vor, ein Jugendlicher macht am Freitag seinen Führerschein, und am Montag bittet sein Chef ihn, den Firmenlieferwagen zu fahren», sagte Chassot der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Für Chassot kommt die Anpassung denn auch zu früh. Auf dem Markt gebe es zwar immer mehr Autos mit Automatik-Getrieben, bei Occasionen sei dies aber nicht der Fall. 2017 war fast jeder dritte Neuwagen ein Automat.

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) und der Verkehrsverband TCS haben ähnliche Vorbehalte. Sie befürchten, dass das Unfallrisiko zunehmen könnte, wenn Lenker von einem Automatik-Wagen auf einen mit Handgetriebe wechseln. Der TCS empfiehlt, vor der Erstfahrt einen Kurs auf einer gesicherten Strecke zu besuchen.

Im Zweifel eine Fahrstunde

Das Bundesamt für Strassen (Astra) hingegen sieht der Lockerung gelassen entgegen. Es sei in den vergangenen Jahren viel anspruchsvoller geworden, Auto fahren zu lernen, sagte Astra-Sprecher Guido Bielmann. Das Verkehrsaufkommen habe sich in 25 Jahren verdoppelt.

Für Anfänger sei es daher einfacher, das Fahren ohne den «Stress» mit der Gangschaltung zu üben. Sobald sie das Fahren beherrschten, hätten sie schnell auch das Schalten im Griff, ist Bielmann überzeugt.

Die Polizei kommt zum gleichen Schluss. «Der Kampf ist schon verloren», sagte Jean-Christophe Sauterel, Sprecher der Waadtländer Kantonspolizei. Das Schaltgetriebe sei bald nicht mehr verbindlich. «Sollte sich jemand am Steuer eines handgeschalteten Autos nicht wohl fühlen, empfehle ich ihm einfach, eine oder zwei Fahrstunden zu besuchen.» (sda)

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