Das Obergericht des Kantons Zürich hat am Donnerstag einen 24-Jährigen wegen mehrfachen versuchten Mordes an zwei Polizistinnen und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Die Strafe wird aufgeschoben zugunsten einer stationären Massnahme.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Der Schweizer hatte im Oktober 2019 in Winterthur ZH mit einem gestohlenen Auto eine Polizeisperre durchbrochen. Er rammte eine Polizistin und verletzte sie lebensgefährlich. Eine zweite konnte gerade noch aus der Gefahrenzone springen.
Das Bezirksgericht Winterthur sprach ihn im März 2022 wegen mehrfachen versuchten Mordes, Gefährdung des Lebens und weiterer Delikte schuldig. Es verurteilte den mehrfach vorbestraften jungen Mann zu 16 Jahren und drei Monaten Freiheitsentzug, einer Geldstrafe und einer Busse.
Weil der Beschuldigte an einer paranoiden Schizophrenie leidet, ordnete es eine stationäre Massnahme an. Zu deren Gunsten sei die Freiheitsstrafe aufzuschieben.
Die Staatsanwältin forderte eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Die Verteidigerin zog es weiter. Sie plädierte auf fünf Jahre Freiheitsentzug wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Damit und mit dem Antrag auf einen Wechsel in eine höchstens sechs Jahre dauernde Massnahme für junge Erwachsene blieb sie erfolglos.
Mit ihrem Urteil bestätigten die Oberrichter den erstinstanzlichen Entscheid weitgehend. Wie der vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung ausführte, wollte der Beschuldigte am Tattag mit dem gestohlenen Auto einer Polizeikontrolle und Verhaftung «um jeden Preis» entgehen.
Er sei aus der stehenden Kolonne ausgeschert und habe übers Trottoir entkommen wollen. Auch als er die Polizistinnen und Polizisten gesehen habe, habe er nicht abgebremst.
Mit «erschreckender Skrupellosigkeit» und aus einem verwerflichen Motiv habe der Beschuldigte wissentlich in Kauf genommen, mit seinem rücksichtslosen Manöver« Menschen totzufahren. Dies sei ein klarer Fall von Eventualvorsatz. Dass niemand zu Tode kam, sei reiner Zufall gewesen. Er habe das Auto «als eigentliche Waffe» eingesetzt.
Das Gericht zeigte aber auch Verständnis für den psychisch kranken Beschuldigten, der bereits seit fast drei Jahren im vorzeitigen Massnahmenvollzug ist. In dieser Zeit habe er gute Fortschritte gemacht, sage der Richter. Das Gericht habe gesehen, dass er sich viel Mühe gebe.
Eine intensive Therapie in einer Klinik – die stationäre Massnahme – sei das Richtige für ihn. Sie dauert fünf Jahre und kann so oft wie nötig verlängert werden. Eine Entlassung hängt vom Behandlungserfolg ab. «Das ist Ihr Weg, machen Sie das Beste draus», sagte der Richter. Das Ziel müsse sein, im Leben wieder Fuss zu fassen.
Die Verteidigung hatte eine Massnahme für junge Erwachsene gefordert. Das Gericht war aber der Ansicht, dies sei keine Alternative, da die Voraussetzungen nicht gegeben seien. Ausser der stationären Massnahme käme nur der normale Strafvollzug in Frage.
In seiner Befragung hatte der Beschuldigte gesagt, er habe den Eindruck, die Medikamente und Therapien brächten etwas, um die Krankheit in den Griff zu bekommen. Aufgrund seiner Fortschritte gewähre ihm die Klinik bereits Lockerungen. So dürfe er sich regelmässig stundenweise unbeaufsichtigt in der Umgebung aufhalten. Einmal pro Woche habe er zudem unbegleiteten Tagesausgang.
(hah/sda)