TV-Moderator als Raser unterwegs – nun droht ihm eine mehrjährige Freiheitsstrafe
Auf Youtube folgen ihm 436'000 Abonnenten. Beim RTL2-Autoformat «Grip» ist er als Moderator engagiert und als Händler von Luxusautos hat er sich international einen Namen gemacht. Der im Iran geborene und in Deutschland aufgewachsene 46-jährige Hamid Mossadegh ist oft in teuren Fahrzeugen unterwegs. Dass er dabei bisweilen auffällt, liegt einerseits an den auffälligen Autos, offensichtlich aber auch an seinem Fahrstil. So wie am 8. Juni 2021, als er im Norden des Kantons Luzern und in der angrenzenden Aargauer Gemeinde Brittnau gleich mit drei verschiedenen Autos teilweise massiv zu schnell fährt, was ihm die Polizei nachweisen konnte.
Insgesamt sieben Tempoüberschreitungen legt ihm die Luzerner Staatsanwaltschaft zur Last. Wörtlich heisst es in der Anklageschrift: «Der Beschuldigte ist mehrfach durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln, das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen, dies durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.»
Die Verhandlung am Luzerner Kriminalgericht war auf den 27. April 2026 angesetzt. Der Beschuldigte war jedoch nicht bereit, von seinem Wohnort bei Hamburg nach Luzern zu reisen, weshalb die Verhandlung kurzfristig sistiert wurde, wie das Gericht auf Anfrage mitteilt.
Bei der Angelegenheit handelt es sich nicht um eine Kleinigkeit, die eine Busse zur Folge hat. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Beschuldigten wegen mehrfacher qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Ausserorts in Dagmersellen mit 185 km/h
Der Beschuldigte hat gemäss Anklageschrift an besagtem Tag um 12.51 Uhr mit einem Sportwagen McLaren P1 auf der Strengelbacherstrasse in Brittnau, innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um netto 55 km/h überschritten. Nur eine halbe Stunde später hat er laut der Staatsanwaltschaft in Reiden mit einem Ferrari LaFerrari in der 60er-Zone auf einer Strecke von über 200 Metern eine Geschwindigkeit von 140 km/h erreicht. Mit demselben Fahrzeug fuhr er wenig später in Richtung des Reidner Ortsteils Langnau mit einer Geschwindigkeit von nahezu 150 km/h.
Die weiteren Vergehen, die ihm angelastet werden, beging der Beschuldigte mit einem Ferrari SF90 Stradale. Die drei Fahrzeuge befanden sich damals im Besitz eines Autovermieters aus der Region. In Dagmersellen überschritt der Beschuldigte um zirka 15.20 Uhr auf der Baslerstrasse ausserorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 105 km/h, seine Geschwindigkeit betrug folglich rund 185 km/h. In zwei weiteren Fällen fuhr er ausserorts rund 80 km/h zu schnell und schliesslich kann ihm auch auf der Autobahn in zwei Fällen eine massive Tempoüberschreitung nachgewiesen werden. Er hatte den Ferrari in Fahrtrichtung Süden zwischen Dagmersellen und Sursee auf über 200 km/h beschleunigt. Der Beschuldigte gibt sämtliche Sachverhalte zu.
Bereits 2025 liess er die Verhandlung platzen
Der Personenwagen Ferrari SF90 Stradale, zwei GoPro-Actionkameras, ein Aufnahmegerät sowie ein Drehbuch mit dem Titel «LaFerrari» sind beschlagnahmt worden. Der Ferrari wurde nach einer Genauigkeitsprüfung des Tachos durch die Polizei der Fahrzeughalterin wieder ausgehändigt. Eine Fahrt in der Region Reiden mit einem Ferrari FS90 Stradale hat der Beschuldigte vor mehr als vier Jahren auf seinem Youtube-Kanal publiziert. Das Video wurde laut dem Moderator an einem Sonntag gegen 16 Uhr gedreht. Der 8. Juni 2021 war ein Dienstag.
Bereits 2025 ist in dieser Angelegenheit eine Verhandlung anberaumt worden. Der Beschuldigte liess laut Kommunikationsstelle der Luzerner Gerichte das abgekürzte Verfahren platzen. Dadurch gingen die Akten zur Staatsanwaltschaft zurück und die Zugeständnisse des Beschuldigten dürfen nicht mehr verwendet werden. Der Strafantrag war damals niedriger als der aktuelle.
Weshalb er nicht erschien, ist nicht in Erfahrung zu bringen. Sein Verteidiger äusserte sich, gestützt auf das Anwaltsgeheimnis, nicht zum Fall. Dass der Beschuldigte sich durch Nichterscheinen in die Verjährung rettet, ist unwahrscheinlich. Raserfahrten verjähren in 15 Jahren seit dem Vergehen, wie die Kommunikationsstelle des Gerichts auf Anfrage mitteilt. «Ergeht vor Ablauf der Verjährungsfrist ein erstinstanzliches Urteil, tritt die Verjährung nicht mehr ein. Ein Abwesenheitsverfahren ist damit gleichgestellt.» Der Beschuldigte könne sich somit durch Nichterscheinen nicht in die Verjährung retten.
