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Auch Ständeratsbüro will PUK zur CS-Krise einsetzen

Auch Ständeratsbüro will PUK zur CS-Krise einsetzen

17.05.2023, 16:4517.05.2023, 22:50
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Das Parlament wird voraussichtlich an der Sommersession im Juni über die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Notfusion der CS mit der UBS entscheiden. Nach dem Nationalratsbüro hat auch das Ständeratsbüro grünes Licht gegeben.

Den Antrag zur Schaffung einer PUK fällte das Büro einstimmig, wie Ständeratspräsidentin Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigte. Damit nimmt die Einsetzung die nächste Hürde.

Zuletzt hatte sich am Montag die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) für eine PUK ausgesprochen. Ende März hatten sich zuvor die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) und das Büro des Nationalrats zu einer PUK bekannt.

Breite Untersuchung gefordert

Die Kommission soll die Verantwortlichkeiten der Behörden und Organe bei der Übernahme der Grossbank CS durch die Konkurrentin UBS untersuchen. «Aufgrund der Tragweite der Ereignisse und der finanziellen Auswirkungen kommt das Ständeratsbüro zum Schluss, dass die Einsetzung einer PUK gerechtfertigt ist», hiess es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste.

Das Büro befürwortet demnach «eine breite Formulierung des Untersuchungsmandats, die alle der Oberaufsicht des Parlaments unterstehenden Akteure einschliesst und die Abklärung der Vorgänge der letzten Jahre, die zur Notfusion geführt haben».

Die PUK ist das stärkste Instrument der parlamentarischen Oberaufsicht. Schon kurz nach der Zwangsübernahme der CS durch die Konkurrentin UBS Mitte März wurden Stimmen aus mehreren Fraktionen laut, die eine PUK forderten. Es stellten sich in verschiedener Hinsicht viele Fragen, so der Tenor - beispielsweise zur Prüfung möglicher Alternativen und zur Zweckmässigkeit des Notrechts.

Ja des Parlaments wohl Formsache

Nach dem Entscheid des Ständeratsbüros liegt der Ball nun wieder beim Nationalratsbüro. Dieses definiert den Auftrag und die finanziellen Mittel der PUK. Danach entscheidet das Parlament - voraussichtlich an der Sommersession vom 30. Mai bis 16. Juni - in letzter Instanz über die Einsetzung einer PUK in der Form eines einfachen Bundesbeschlusses.

Beide Räte müssen zustimmen. Das gilt jedoch als Formsache. Jedoch kann die PUK ihre Arbeit erst nach dem Entscheid aufnehmen.

Die PUK wird aus jeweils gleich vielen Mitgliedern beider Räte gebildet. Diese werden vom jeweiligen Büro gewählt und das Präsidium von der Koordinationskonferenz, also dem Büro des Nationalrats und Büro des Ständerats. Die PUK hat ein eigenes Sekretariat.

Selten eingesetztes Instrument

Eingesetzt wird eine PUK, wenn Vorkommnisse von grosser Tragweite zu klären sind. Bisher war das erst vier Mal der Fall: nach dem Mirage-Skandal 1961, der Kopp-Affäre 1989, nach dem Fichenskandal 1990 und zur Abklärung von Organisations- und Führungsproblemen bei der Pensionskasse des Bundes (PKB) im Jahr 1995.

Eine PUK hat die gleichen Rechte wie die Geschäftsprüfungsdelegation und die Finanzdelegation. Sie kann insbesondere Personen als Zeugen befragen und die Protokolle und Unterlagen der Bundesratssitzungen einsehen. Die PUK kann zusätzlich einen Untersuchungsbeauftragten für die Beweiserhebung einsetzen. Nach Einsetzung einer PUK sind Abklärungen derselben Sache durch andere Kommissionen ausgeschlossen.

Finanzministerin Karin Keller-Sutter hatte sich im März in Interviews gegen die Einsetzung einer PUK ausgesprochen. Eine erste Analyse der Zwangsfusion habe sie bereits in Auftrag gegeben, sagte sie damals. Die Übernahme der CS durch die UBS mit staatlicher Absicherung verteidigte die Finanzministerin seither mehrmals als die beste aller Lösungen. (sda)

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