Die Basler Staatsanwaltschaft hat den ehemaligen Sektionschef der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) Basel, Tobias Steiger, wegen antisemitischer Äusserungen zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Steiger lässt offen, ob er Einsprache gegen den Strafbefehl erheben wird.
Konkret verurteilte die Staatsanwaltschaft den Aktivisten zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 80 Franken und einer Busse von 2200 Franken. Hinzu kommen Verfahrenskosten und Gebühren von über 6000 Franken.
Steiger bestätigte am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine entsprechende Meldung der Tamedia-Medien. Er habe den Strafbefehl am Mittwoch erhalten und werde noch mit seinem Anwalt prüfen, ob er Einsprache dagegen erheben werde, sagte Steiger.
Verurteilt wurde Steiger vor allem für eine Rede, die er Ende November 2018 an einer Pnos-Demonstration in Basel gehalten hatte. Darin gab er Juden die Schuld an den beiden Weltkriegen. Zudem hatte er auf Facebook den Holocaust infrage gestellt.
Der Strafbefehl ist noch nichts rechtskräftig. (sda)
Im Gegensatz wurden unzählige Menschen die gegen diese Nazis demonstriert haben (Basel Nazifrei) schon längst und zum Teil mit sich wiedersprechenden Zeugenausagen verurteilt.
Diese Urteile sind unbedingt (muss bezahlt werden). Diese Urteile sind zum Teil unter sich wiedersprechenden Zeugenausagen gefällt worden.
https://www.woz.ch/2041/was-weiter-geschah/harsche-kritik-am-basler-strafgericht
Wobei, eine Krankheit ist das wohl tatsächlich, eine geistige Krankheit.