Schweiz
Basel

Elsässerstrasse: Jugendlicher von Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen

Vergewaltigung Elsässerstrasse: Jugendlicher Tatverdächtiger freigesprochen

18.11.2021, 19:51
Mehr «Schweiz»

Das Jugendgericht Basel-Stadt hat den im Vergewaltigungsfall Elsässerstrasse zum Tatzeitpunkt 17-jährigen Mitbeschuldigten am Donnerstag freigesprochen. Nach eingehender Beratung und umfassender Berücksichtigung der vorhandenen Beweismittel sowie der Parteiaussagen hätten unüberwindbare Zweifel an der Schuld des Beschuldigten bestanden, teilt das Gericht mit. Darum habe nach dem grundlegenden Prinzip «im Zweifel für den Angeklagten» ein Freispruch erfolgen müssen.

«Nach eingehender Beratung und umfassender Berücksichtigung der vorhandenen Beweismittel sowie der Parteiaussagen bestehen unüberwindbare Zweifel an der Schuld des Beschuldigten», schrieb das Jugendgericht in einer Mitteilung. Deshalb habe das Gericht ihn nach dem grundlegenden Prinzip «im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen. Das Urteil kann von der Jugendanwaltschaft und der Opfervertretung an die nächste Instanz weitergezogen werden.

Am Mittwoch hatte das Basler Appellationsgericht - dreieinhalb Monate nach seinem kritisierten Urteil - im Berufungsverfahren eines erwachsenen Beschuldigten in dem Fall die schriftliche Begründung vorgelegt. Die Strafmilderung stelle weder die Tat infrage, noch erkläre es das Opfers als mitschuldig, hiess es.

Schweizweite Proteste gegen Urteil

Das Urteil des Basler Appellationsgerichts Ende Juli hatte schweizweit Proteste ausgelöst. So demonstrierten in Basel, Neuenburg, Lausanne und Bern Personen gegen die Strafmilderung.

Die zweite Instanz stufte das Tatverschulden des Berufungsklägers für die vollendete Vergewaltigung als «mittelschwer» ein. Seine Taten seien aber keinesfalls als «gering» zu bewerten. Allerdings habe es sich um das erste Sexualdelikt gehandelt, das er sich habe zu Schulden kommen lassen, hiess es im schriftlichen Urteil.

Wie das Basler Appellationsgericht in der schriftlichen Begründung festhielt, hatte die Vorinstanz in ihrem Urteil vom August 2020 nicht berücksichtigt, dass sich der Verurteilte nach der Vergewaltigung freiwillig gestellt hatte. Auch sei das verhängte Strafmass der Vorinstanz im Vergleich zu anderen ähnlichen Delikten als «ausgesprochen hoch» ausgefallen.

Strafe reduziert

Das Appellationsgericht reduzierte die Strafe für den 33-jährigen Portugiesen, der im Februar 2020 eine Frau vor ihrer Wohnung im Basler Quartier St. Johann vergewaltigt hatte, von 51 Monaten auf 36 Monaten - davon 18 Monate unbedingt. Der mitbeschuldigte Jugendliche wurde nun vom Jugendgericht freigesprochen.

Der Verurteilte erhielt vom Appellationsgericht zudem einen Landesverweis von nur noch sechs statt acht Jahren, und das Gericht reduzierte die Genugtuung für das Opfer um 3000 Franken.

Gemäss mehreren Medienberichten hatte die Gerichtspräsidentin des Appellationsgerichts zuvor die Reduktion der Strafe mündlich mit dem Verhalten des Opfers während und nach der Tat begründet.

Das Appellationsgericht kam in seinem schriftlichen Urteil zum Schluss, dass der jugendliche Mitbeschuldigte beim Übergriff eine deutlich aktivere Rolle eingenommen habe als der 33-Jährige. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
«Es braucht ein neues Vergewaltigungsgesetz» – so sieht der Vorschlag aus
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
5 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
SD1980
19.11.2021 06:40registriert August 2018
Das Appellationsgericht kam in seinem schriftlichen Urteil zum Schluss, dass der jugendliche Mitbeschuldigte beim Übergriff eine deutlich aktivere Rolle eingenommen habe als der 33-Jährige.

Und wieso wird er jetzt freigesprochen?
283
Melden
Zum Kommentar
5
Die Schweinepest ist auf dem Vormarsch – das kannst du gegen die Verbreitung tun

Noch ist das für Menschen ungefährliche Schweinepest-Virus nicht in der Schweiz aufgetreten. Doch die zuständigen Behörden bereiten sich auf die Krankheit vor. Zum Schutz trägt bei, wer seine Essensreste korrekt entsorgt.

Zur Story