Im Kanton Basel-Stadt müssen ab dem 1. November 2023 bei öffentlichen Ausschreibungen im Beschaffungswesen der kantonalen Verwaltung auch Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden nachweisen, dass Frauen und Männer gleich viel verdienen. Der Stadtkanton passt seine Praxis bei den Lohnkontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen an.
Konkret müssen künftig auch Firmen mit 10 bis 49 Mitarbeitenden mit der Offerte eine Selbstdeklaration und einen Nachweis beim Kanton einreichen, wie das Basler Präsidialdepartement am Donnerstag mitteilte. Zudem will die Verwaltung jährliche Stichkontrollen bei Unternehmen durchführen, die einen Auftrag erhalten haben.
Im Kanton Basel-Stadt müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden bereits seit 2021 bei öffentlichen Ausschreibungen der Verwaltung einen Lohngleichheits-Nachweis einreichen.
Ziel der Massnahmen sei es, dass Aufträge im öffentlichen Beschaffungswesen nur an Unternehmen vergeben werden, die die gesetzlichen Bestimmungen zur Lohngleichheit einhalten würden, heisst es weiter.
(yam/sda)