Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat Schweizer Linksparteien überwacht. Das geht aus Akten hervor, die Berner und Basler Linke vom NDB angefordert haben, schreibt «der Bund».
Die Vorgeschichte: 2016 hat die Aufsicht über den NDB bemerkt, dass die Basler Ständerätin Anita Fetz (SP) unzulässig durch den Geheimdienst überwacht und fichiert wurde. Daraufhin verlangten die Basler Partei Basta!, der Basler Gewerkschaftsbund, die Berner Alternative Linke und die Juso Stadt Bern Einsicht in ihre Staatsschutzakten.
Das Ergebnis liegt der «Wochenzeitung» vor: Alle vier wurden vom Nachrichtendienst überwacht. Folgende Informationen wurden aufgezeichnet:
Der NDB darf zwar überwachen und fichieren, aber nur, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass «terroristische, verbotene nachrichtendienstliche oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten» vorliegen.
Was nicht erlaubt ist: die Informationsbeschaffung über «die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit», sagt das Nachrichtendienstgesetz.
Die «Wochenzeitung» schreibt, dass die Überwachung wohl unzulässig sei. Denn weder die Juso noch die AL sei in der Extremisten-Datenbank verzeichnet.
Verschiedene politische Parteien und Organisationen wehren sich gegen eine aus ihrer Sicht illegale Überwachung durch den Nachrichtendienst des Bundes. Sie fordern die Aufarbeitung der Fälle durch eine unabhängige Kommission.
Die Betroffenen sehen Parallelen zur Fichenaffäre, die Ende der 1980er-Jahre die Schweiz erschütterte. Die Jungsozialisten schreiben in einer Mitteilung vom Donnerstag von einem «erneuten Fichenskandal».
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) habe politisch aktive Menschen aus dem linken Spektrum «systematisch überwacht». Die Betroffenen seien überwacht worden, obschon sie ihre politischen Rechte unter Einhaltung sämtlicher demokratischer und legaler Vorgaben ausgeübt haben, heisst es in einer Mitteilung der Grünen.
Tamara Funiciello sagte in einer Medienmitteilung, dass der NDB «auf dem rechten Auge blind» sei. Die Jungsozialisten fordern von der Geschäftsprüfungsdelegation und vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten umgehend Kontrollmassnahmen.
In den Augen der betroffenen Parteien und Organisationen verstösst der NDB gegen Artikel 5 und Absatz 5 des Nachrichtendienstgesetzes. Demnach darf der NDB keine Informationen über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit beschaffen und bearbeiten.
(jaw/cma/sda)
Es hat sich offenbar nichts geändert in bald 40 Jahren. Es ist eine Riesensauerei!
Hat das mit ihrer POCH Vergangenheit zu tun?
Beginnt jetzt die Zeit der unheimlichen Patrioten wieder?
Ich finde es eine absolute Unverschämtheit unseres "Nachrichtendienstes" und, jawoll, jetzt ich bin auch einmal empört.
Habt nix aus der Vergangenheit gelernt ihr Pappna...🤬
Überwacht werden sollte niemand, ausser bei Verdachtsmomenten oder verfassungswidrigen Organisationen...links wie rechts.