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Händedruck-Verweigerer geraten ins Visier der Ausländerbehörden

Händedruck-Verweigerer geraten ins Visier der Ausländerbehörden

Ist die Familie der beiden syrischen Brüder, die an der Sekundarschule Therwil den Händedruck verweigert haben, in der Schweiz genügend integriert? Dies untersucht nun das Baselbieter Amt für Migration.
15.04.2016, 19:0216.04.2016, 10:15
bz

«Wir werden jedes einzelne Mitglied der Familie befragen», sagt Hanspeter Spaar, Leiter des Baselbieter Amts für Migration auf Anfrage der bz. Die relevanten ausländerrechtlichen Akten liegen dem Amt vor.

Der Vater der beiden muslimischen Schüler ist Imam an der Moschee der Islamische König Faysal Stiftung an der Friedensgasse in Basel.
Der Vater der beiden muslimischen Schüler ist Imam an der Moschee der Islamische König Faysal Stiftung an der Friedensgasse in Basel.bild: Kenneth Nars

Bei der Abklärung der in Ettingen wohnhaften muslimischen Familie geht es nicht um den Händedruck; andere Fragen stehen im Zentrum: Sprechen alle Familienmitglieder Deutsch? Bestehen Schulden oder eine Abhängigkeit von der Sozialhilfe? Traten Familienmitglieder delinquent in Erscheinung? Ob danach ausländerrechtliche Massnahmen zu treffen sind, sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, betont Spaar.

Stellt das Amt für Migration Integrationsdefizite fest, so hat es mehrere Instrumente zur Verfügung: Es könnte mit der Familie eine Integrationsvereinbarung abschliessen, die an Sanktionen geknüpft ist. Werden die Auflagen nicht eingehalten, droht eine Verwarnung oder in einem nächsten Schritt der Entzug der Aufenthaltsbewilligung.

Der Kanton Basel-Stadt hat mit allen hauptberuflich tätigen Imamen eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen, wie Guy Morin in der «Basler Zeitung» vom Freitag sagte. Der Vater der syrischen Brüder ist ebenfalls Imam. Der Vater ist anerkannter politischer Flüchtling, was eine Wegweisung erschwert.

Jetzt auf

Baselland entzieht jedes Jahr rund 130 Ausländern die B- oder C-Bewilligung; damit ist der Landkanton nach Uri der restriktivste. 20 bis 30 Prozent der Wegweisungen erfolgen aufgrund schwerer Delikte. Den übrigen geht eine Verwarnung voraus, die etwa wegen anhaltender Sozialhilfe oder hoher Schulden ausgesprochen wird.

(haj/bzbasel.ch)

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