«Er wollte sie vernichten»: Strafgericht sprich Mann des Mordes an seiner Frau schuldig
Mit dem Binninger Mord hat das Baselbieter Strafgericht ein Delikt beurteilen müssen, das weit über die Region hinaus Betroffenheit auslöste und selbst erfahrene Richter an Grenzen führte: «So etwas war in der Schweiz bislang Fiktion», sagte Gerichtspräsident Daniel Schmid am Mittwoch zu Beginn der rund drei Stunden dauernden Urteilsbegründung. Das Delikt habe «unser aller Realität verändert», fügte er an und unterstrich damit die gesellschaftliche Bedeutung des Prozesses.
Vor dem Strafjustizzentrum in Muttenz hielten gleichzeitig rund 100 Personen eine Solidaritätsaktion für die am 13. Februar 2024 getötete 38-jährige Frau ab. «In Erinnerung an K. – wir wollen uns lebend» hiess es auf einem Transparent, wobei der Name der Getöteten ausgeschrieben war. Angehörige und Bekannte der Frau trugen T-Shirts mit ihrem Konterfei und der Botschaft: «Gerechtigkeit für K.»
Deren Ehemann, den 44-jährigen Täter, hat das Gericht wegen Mordes und Störung des Totenfriedens zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Verwahrung hier und heute lehnt das Strafgericht indes ab. Die Wahrscheinlichkeit, dass es beim Mann zu einer vergleichbaren Tat kommen könnte, sei sehr klein. Eine Verwahrung sei bei einem Ersttäter nur ausnahmsweise zu rechtfertigen, argumentiert das Gericht. Es gibt aber einen bekannten solchen Fall: Beim Vierfachmörder von Rupperswil wurde zusätzlich zu lebenslänglich eine ordentliche Verwahrung ausgesprochen – dies, weil der Täter nachweislich weitere Verbrechen geplant hatte.
Hohe Genugtuungssummen für Kinder und Eltern
Im Fall Binningen muss der 44-jährige Täter 15 Jahre ins Gefängnis, wobei er rund zwei Jahre bereits abgesessen hat. Er kann demnach frühestens in 13 Jahren eine bedingte Entlassung beantragen. Daneben hat das Gericht den Hinterbliebenen rund eine halbe Million Franken an Genugtuung und Schadenersatz zugesprochen – darunter jeweils 100'000 Franken für die beiden kleinen Töchter im Alter von vier und sechs Jahren. Die Summen liegen über dem, was bei Tötungsdelikten in der Schweiz bisher üblich war. Eine Vertreterin der Opferfamilie nannte das Urteil hinterher «historisch».
Der Angeklagte tötete seine Ehefrau an jenem 13. Februar um etwa 13 Uhr im gemeinsamen Haus in Binningen. Ein Streit über eine mögliche Trennung des Paares war eskaliert. Der Ehemann passte in der Folge seine Aussagen ständig der Beweislage an: In einer ersten Einvernahme behauptete er noch, er habe seine Frau tot auf der Treppe aufgefunden, danach aber trotzdem «in Panik» beseitigen wollen. Diese Erklärung bezeichnete Gerichtspräsident Schmid als «absurd». Später verlegte sich der Beschuldigte auf die nun auch vor Gericht vertretene These, er habe seine Frau in Notwehr getötet, nachdem ihn diese mit einem 30 Zentimeter langen Messer angegriffen habe.
«Gezielte Vertuschung der häuslichen Gewalt»
Die rechtsmedizinischen Gutachten zeichneten hingegen ein ganz anderes Bild: Der Mann schlug zunächst seine Frau, würgte sie dann bis zur Bewusstlosigkeit und erdrosselte sie anschliessend. Für die Beurteilung der Tat ist dieser Hergang zentral: Der Einsatz eines Strangulationswerkzeugs bedeutet gezieltes Handeln; der Tatbestand der fahrlässigen Tötung fällt damit weg. «Die gezielte Tötung nach den Faustschlägen stellt eine Vertuschung der häuslichen Gewalt dar», urteilt das Gericht.
Aussergewöhnlich und kaum begreiflich wird der Femizid aber durch das sogenannte Nachtatverhalten. Der Mann ging nach der Tötung zunächst joggen und versteckte das Handy seiner Ehefrau auf einem Lieferwagen – eine erste Vertuschungsaktion. Dann begann er mit der systematischen Zerstückelung des Leichnams. Er liess währenddessen Youtube-Videos laufen, um sich ein zeitliches Alibi zu verschaffen. Er rief auf das Handy seiner Frau an, um Besorgnis zu inszenieren. Später holte er die Kinder in der Kita ab, lachte, ging mit ihnen in einem Restaurant essen.
Diese Abfolge wirkt wie eine Choreografie kontrollierter Normalität. Just darin lag für das Gericht ein Schlüssel zum Verständnis der Tat. «Der Täter handelte auch unter extremem Druck überlegt und systematisch», stellte Schmid fest. Das widerspreche fundamental der These, er habe in Panik agiert. «Das Nachtatverhalten lässt sich nur mit unvorstellbarer Kaltblütigkeit und Empathielosigkeit erklären. Er wollte sie vernichten». Dass der Mann die Tat im Voraus geplant haben soll, konnte das Gericht hingegen nicht nachweisen. Den Gastro-Pürierstab und die 10 Liter Javelwasser, die der Mann zum Zerkleinern der Leiche benutzte, habe er bereits vor zwei respektive einem Jahr beschafft.
Drohende Trennung traf den Mann ins Mark
Das Gericht analysierte auch die Persönlichkeit des Täters. Nach aussen führte dieser ein weitgehend unauffälliges Leben. Er war nicht vorbestraft und funktionierte im Alltag. Die drohende Trennung, insbesondere die Aussicht, die Kontrolle über das Familienleben und die Kinder zu verlieren, traf ihn ins Mark. Für das Gericht ist klar: Der Mann, der aus wohlhabenden Verhältnissen stammt und als Unternehmensberater gutes Geld verdiente, konnte diese Kränkung nicht akzeptieren.
Der narzisstisch veranlagte Täter habe seine Frau nicht nur getötet, sondern sie «für die Kränkung bestrafen» wollen. Gleichzeitig habe er versucht, sein Bild als Vater und Familienoberhaupt zu retten – ein Versuch, der ins pure Gegenteil umschlug. «Er hat nicht nur seine Ehefrau vernichtet, sondern auch das Leben seiner Kinder in unvorstellbarer Weise beeinträchtigt», sagte der Gerichtspräsident.
In Bezug auf seine teilweise abstrusen Behauptungen und Lügen zeige sich eine ausgeprägte Selbstüberschätzung. «Das tut nur jemand, der seine intelligenz massiv über- und jene von anderen massiv unterschätzt.» Schmid sieht beim Täter manipulatives Verhalten und eine «belehrende Egozentrik». Der Richter zitierte mehrere Aussagen, die viel aussagen über seine Persönlichkeit. «Ich bin euch so dankbar, dass ihr die Wahrheit sucht und ich unterstütze euch», sagte er gegenüber der Staatsanwaltschaft. Und vor dem Zwangsmassnahmengericht kommentierte er seine Tat so: «Es ist passiert, was passiert ist. Damit müssen wir leben.» «Krank oder böse?»; Die Antwort des Gerichtspräsidenten auf diese gerichtspsychiatrische Frage an die Adresse des Angeklagten war direkt: «Sie sind nicht krank.»
«Seine einzig wahre Liebe gilt der eigenen Person»
Die gebetsmühlenartig wiederholte Beteuerung des Mannes, seine beiden Töchter seien «seine Engel» und dass sie bei allem, was er tue, im Zentrum stünden, relativierte das Gericht: Er habe nicht «nur» seine Ehefrau getötet, sondern auch das Leben der Kinder bis ans Ende ihrer Tage in «unvorstellbarer Weise» beeinträchtigt. Für den Gerichtspräsidenten ist klar: «Seine einzig wahre Liebe gilt der eigenen Person.»
Anwältin Jessica Baltzer, welche die Interessen der beiden Kinder vor Gericht vertrat, empfand diese Aussagen des Gerichts als wohltuend: «Kein Urteil dieser Welt kann den Kindern ihr Mami zurückbringen. Aber sie werden irgendwann mal verstehen, dass das Gericht für sie gesprochen hat», sagte sie gegenüber der bz. Nach der Urteilsverkündung kam es vor dem Strafjustizzentrum zu bewegenden Szenen. Als die Mutter der Getöteten am Arm ihrer zweiten Tochter das Gebäude verliess, wurde sie von den Wartenden mit langem Applaus empfangen. Viele hielten inne, manche weinten. Die aus Bosnien stammende Frau zeigte sich erleichtert über das Urteil, sprach von einer «menschlichen Reaktion» des Gerichts.
Juristisch abgeschlossen ist der Mordfall Binningen damit aber wohl nicht. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird der Mann das erstinstanzliche Urteil an das Baselbieter Kantonsgericht weiterziehen. Eine Stellungnahme seines Verteidigers Christian von Wartburg war am Mittwoch nicht erhältlich. (aargauerzeitung.ch)
