Der Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl ist am Donnerstag nicht an der Verhandlung erschienen, an welcher das Bieler Regionalgericht über seine allfällige Verwahrung entscheidet. Die Verhandlung wird nun in seiner Abwesenheit geführt.
Der Bieler Gerichtspräsident Markus Gross sagte am Donnerstagmorgen bei Verhandlungsbeginn, er habe vom Regionalgericht in Thun den Bescheid erhalten, Kneubühl weigere sich, an der Verhandlung teilzunehmen. In der Folge fragte Gross die Parteien, ob sie der Meinung seien, Kneubühl müsse polizeilich vorgeführt werden.
Niemand forderte dies. Alle waren der Meinung, Kneubühls Anwesenheit sei nicht zwingend. Gerichtspräsident Gross sagte, laut Strafprozessordnung sei ein Abwesenheitsverfahren in diesem Fall möglich, wenn sich die betroffene Person äussern könne.
Zudem müsse sich die Beweislage so präsentieren, dass die Anwesenheit der Person, um die es geht, nicht zwingend erforderlich sei. Diese Bedingungen seien gegeben. Kneubühl habe dem Gericht eine umfassende Eingabe zur Frage seiner Verwahrung gemacht.
Nach dem Entscheid des Gerichts, das Verfahren ohne Kneubühl fortzusetzen, begann das Beweisverfahren mit einer Zeugeneinvernahme von Professor Werner Strik, Direktor der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Bern. In einer Klinik dieser Institution wurde Kneubühl vor einigen Jahren aufgenommen.
Peter Hans Kneubühl hielt die Stadt Biel im September 2010 tagelang in Atem. Seine Liegenschaft im Bieler Lindenquartier sollte öffentlich versteigert werden. Ursache für die Räumung des Hauses war ein langer Erbschaftsstreit mit seiner Schwester.
Am Tag der Hausbesichtigung, dem 8. September, verschanzte sich Kneubühl im Haus. Kontaktversuche durch Behörden und die Polizei scheiterten.
An den folgenden Tagen gab der renitente Rentner mehrere Schüsse ab. Einer verletzte einen Polizisten schwer am Kopf. Danach gelang Kneubühl die Flucht. Mehrere Tage lang fahndete die Polizei erfolglos nach ihm. Erst am 17. September wurde er gefasst.
Die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern haben nun beim Bieler Gericht den Antrag gestellt, Kneubühl zu verwahren. Denn die stationäre Massnahme, welche die Gerichte vor mehreren Jahren gegen Kneubühl verhängten, sei nicht mehr angebracht. Kneubühl verweigere jegliche Therapie.
Drei Gerichte waren 2013 und 2014 zum Schluss gekommen, Kneubühl leide an einer schweren wahnhaften Störung. Er sei nicht schuldfähig. Deshalb müsse der heute 76-Jährige stationär therapiert werden. (sda)