Betreuer soll in Schweizer Kitas mehrere Kleinkinder missbraucht haben
Ein Betreuer soll in diversen Schweizer Kitas mindestens 15 Kleinkinder sexuell missbraucht haben. Das berichtet SRF, welches sich auf die Anklageschrift der Berner Staatsanwaltschaft Stand Ende Juli 2025 beruft. Der Fall wurde schon vergangenes Jahr bekannt, durch die Einsicht in die Anklageschrift wird nun das Ausmass klar.
Die Vorfälle sollen sich in zwei privaten Kitas – eine im Raum Bern, eine im Raum Winterthur – ereignet haben.
Wie aus dem Bericht hervorgeht, soll der Beschuldigte seine mutmasslichen Opfer in einen Raum gebracht haben, in dem sich keine anderen Personen befanden – etwa die Toilette oder den Schlafsaal, zum Teil aber gar den Hauptraum der Kita. Hinter verschlossenen Türen missbrauchte er die Kinder und filmte dies.
Die Vorfälle sollen sich über einen Zeitraum von rund anderthalb Jahren ereignet haben. Die mutmasslichen Opfer sind alle zwischen einem und vier Jahre alt, die meisten von ihnen Mädchen.
Beschuldigter flog fast auf
Dabei wurden die Vorfälle im Sommer 2022 fast aufgedeckt: So soll eine Mutter bei der Leitung der Winterthurer Kita gemeldet haben, dass ihre vierjährige Tochter einen Missbrauchsvorfall geschildert habe. Die Kita habe in der Folge zwar eine Strafanzeige bei der Kantonspolizei Zürich eingereicht. Ende Mai 2023 endeten die Ermittlungen aber: Der Beschuldigte verweigerte eine Aussage und auch das Mädchen schwieg bei der Einvernahme. Dadurch habe sich im Fall kein Tatverdacht hinreichend erhärtet, so die Zürcher Staatsanwaltschaft gegenüber SRF.
Gemäss dem Bericht wurde der Angeklagte damals nicht verurteilt, aber trotzdem von der Winterthurer Kita entlassen. Im Sommer 2023 trat er seinen neuen Job bei der Kita im Raum Bern an. Dabei soll er auch von positiven Referenzen seines alten Arbeitgebers profitiert haben. Wegen laufender Ermittlungen sei man zum Stillschweigen verpflichtet gewesen, so die Winterthurer Kita gegenüber SRF. Bei seinem neuen Arbeitgeber schaffte es der Mann bis zum Gruppenleiter.
Im Februar 2024 wurde der Beschuldigte schliesslich verhaftet. Gegen ihn bestand der Verdacht auf Kinderpornografie-Delikte. Die Polizei soll bei seiner Festnahme rund 800 verbotene Bilder, Darstellungen und Videos festgestellt haben. Darunter die Videos, welche in den beiden Kitas aufgenommen wurden.
Der Prozess gegen den mutmasslichen Täter – ein 33-jähriger Mann, der zuletzt in der Region Emmental lebte – beginnt Ende April vor dem Regionalgericht in Bern. Vorgeworfen werden ihm etwa Schändung, sexueller Nötigung, Vergewaltigung und sexuellen Handlungen mit Kindern. Gemäss seinem Verteidiger hat er gestanden, 15 Kleinkinder zwischen 1 und 4 Jahren missbraucht zu haben.
Vorwürfe gegen Kitas
Unklar ist derweil, ob auch den beiden Kitas juristische Konsequenzen drohen. Opferanwältin Laura Jost wirft diesen Mängel in der Organisation vor – ohne diese seien solche systematische Vorfälle nicht möglich gewesen. Zudem soll es gemäss Anklagevorschrift Anzeichen für die Übergriffe gegeben haben. Einige Kinder hätten Entzündungen im Intimbereich gehabt haben. Zudem hätten sich Kinder bei Berührungen beim Wickeln gewehrt haben und begonnen haben, Szenen der Übergriffe nachzuspielen. Jost will nun juristisch klären lassen, ob auch die Kitas eine Schuld trifft. «Die Fürsorgepflicht wurde aus meiner Sicht klar verletzt», sagt sie gegenüber SRF. Im Herbst 2025 habe sie deshalb im Namen der Familien gegen die Berner Kita eine Strafanzeige eingereicht.
Kitas verschärfen Sicherheitskonzept
Die beiden Kitas sind gemäss eigenen Angaben bestürzt über den Vorfall. Den anderen Betreuungspersonen und der Geschäftsleiterin sei nie etwas aufgefallen, so der Anwalt der Berner Kita gegenüber SRF. Die Winterthurer Kita schreibt, man sei «tief betroffen und erschüttert».
Beide Kitas weisen darauf hin, dass man eigentlich Schutzkonzepte habe, um solche Fälle zu verhindern. Dazu gehören etwa die Regel, dass die Tür zum Wickelraum offen bleiben muss, oder das Verbot von privaten elektronischen Geräten. Mittlerweile seien die Sicherheitskonzepte weiter verschärft worden, etwa mit neuen Überwachungskameras. Zudem weist der Anwalt zurück, dass es Anzeichen auf Übergriffe gegeben habe. «Wäre das passiert, wäre sie sofort aktiv geworden», sagt er gegenüber SRF.
Sowohl für den Beschuldigten als auch für die beiden Kitas gilt die Unschuldsvermutung. Ein rechtskräftigtes Urteil gibt es auch für den 33-Jährigen – trotz des Geständnis gemäss seinem Anwalt – noch nicht. (dab)
