Das bernische Obergericht hat am Montag den Schuldspruch wegen Mordes gegen eine Mutter bestätigt. Die Frau habe im Februar 2022 ihr damals achtjähriges Töchterchen in einem Wald bei Bern erschlagen. Die zweite Instanz fällte eine leicht mildere Freiheitsstrafe von 18 Jahren aus.
Das erstinstanzliche Regionalgericht hatte die heute 33-jährige Frau im Juni 2024 zu einer lebenslangen Strafe verurteilt. Die Staatsanwältin zeigte sich nach dem Urteil befriedigt über den Schuldspruch wegen Mordes, auch wenn das Obergericht eine leicht andere Strafe ausgefällt habe. Die Staatsanwaltschaft werde nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Die Gegenpartei wird das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen, wie der Verteidiger der Beschuldigten gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.
Wie die erste Instanz musste sich auch das Obergericht auf Indizien stützen. «Ich habe meine Tochter nicht umgebracht», betonte die Angeklagte bei der Befragung vor dem Obergericht vergangene Woche erneut.
Ihr Verteidiger hatte die Ermittler kritisiert, die sich vorschnell auf die Mutter als Täterin eingeschossen hätten. Man habe rasche Ermittlungserfolge gebraucht und sei Hinweisen auf eine mögliche Dritttäterschaft zu wenig nachgegangen.
Von mangelhaften Ermittlungen könne keine Rede sein, sagte der Vorsitzende der Obergerichtsstrafkammer am Montag bei der Begründung des Urteils. Die Polizei sei allen Hinweisen ergebnisoffen nachgegangen.
Das Obergericht stützte sich bei seinem Urteil unter anderem auf einen jugendlichen Zeugen, der Mutter und Tochter zur Tatzeit beim Könizbergwald gesehen hatte. Die Aussagen des Jugendlichen seien glaubhaft.
Zu der Sichtung passe auch der Umstand, dass das Mobiltelefon der Frau zur Tatzeit in ihrer Wohnung gewesen und nicht benutzt worden sei. Hinweise auf eine Dritttäterschaft sah das Obergericht keine. Blosse Vermutungen der Angeklagten, ein Ex-Freund könnte sich gerächt haben, reichten nicht aus.
Weiter sei auf der Tatwaffe, einem grossen Stein, DNA der Mutter gefunden worden. Dazu, wie die Spuren auf den Stein kamen, mache die Frau widersprüchliche und unglaubhafte Aussagen.
Das Kind habe nur schwere Verletzungen am Kopf aufgewiesen. Spuren eines Kampfes habe man nicht gefunden. Ein Zeichen, dass das Kind die Täterschaft gekannt habe.
Das Obergericht sprach die Frau des Mordes schuldig. Dies sei auch möglich, wenn das Motiv letztlich unklar bleibe, kam das Gericht zum Schluss.
Die Staatsanwaltschaft hatte vorgebracht, das Kind sei der alleinerziehenden Mutter für eine weitere Partnerschaft und für ihr Partyleben im Weg gewesen.
Die Frau habe ihre Bedürfnisse, aus welchen Gründen auch immer, in krass egoistischer Weise über das Leben ihrer Tochter gestellt, urteilte das Obergericht. Sie habe das Vertrauen ihres Kindes in heimtückischer Art missbraucht.
Bei der Bemessung der Strafe kam das Obergericht auf eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils eine lebenslange Freiheitsstrafe verlangt.
Der gewaltsame Tod des achtjährigen Mädchens im Könizbergwald in einem Vorort von Bern im Februar 2022 hatte seinerzeit grosse Bestürzung ausgelöst. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung. (rbu/hkl/sda)