Gestern hat das Oberlandgericht München entschieden, dass das Testament von Cornelius Gurlitt gültig ist. Dieser hatte das Kunstmuseum Bern als Alleinerben eingesetzt, was von Verwandten angefochten wurde. Mit dem Urteil steht fest, dass das Kunstmuseum einen grossen Teil der Sammlung erhält.
«Wir bedauern, dass das Gericht unserer Argumentation nicht gefolgt ist und das wahre Ausmass der Verwirrung von Cornelius Gurlitt nicht erkannt hat: Cornelius Gurlitt war in der Vorstellung gefangen, er müsse seine Bilder vor den Nazis retten, die in seiner Wahnvorstellung immer noch eine Bedrohung darstellten», hielt Uta Werner, die Gurlitts Testament angefochten hatte, gestern in einem Schreiben an die Medien fest. Dass er das Erbe nach Bern vermacht habe, sei unzweifelhaft Ausdruck seiner Verwirrung, schreibt Werner.
«Auch wenn der Prozess weitergezogen wird, können wir jetzt über die Bilder verfügen und die Ausstellung planen», sagt Marcel Brülhart, Vizepräsident der Dachstiftung Kunstmuseum Bern – Zentrum Paul Klee, gegenüber dem «Bund».
Er rechnet damit, dass im zweiten Quartal nächsten Jahres rund 750 Werke in Bern eintreffen – das wäre die Hälfte der Sammlung. Genaue Zahlen werden jedoch erst im Januar bekannt. Denn gemäss einem Deal, den Gurlitt selbst mit dem Freistaat Bayern und der Bundesregierung ausgehandelt hatte, wandern nur jene Werke nach Bern, die nicht unter Raubkunstverdacht stehen.
Bevor die Werke gezeigt werden können, müssen viele restauriert werden. Das Kunstmuseum verweist darauf, dass diese von Gurlitt schlecht gelagert wurden. Dessen Haus in Salzburg war ziemlich verwahrlost.
Frühestens im Herbst nächsten Jahres sollen die Bilder dann in den Hallen des Kunstmuseums hängen. «Wir werden sicherlich nur eine Auswahl der Sammlung zeigen», sagt Nina Zimmer, die künstlerische Leiterin der beiden Häuser Kunstmuseum und Zentrum Paul Klee gegenüber dem «Bund». Zu dieser gehören Werke, die Familienmitglieder von Gurlitt erstellt haben. Damit will man die Familiengeschichte der Familie abhandeln. «Wir wollen nicht nur die Neugier auf die bekannten Bilder befriedigen, sondern unserer Verantwortung gerecht werden, diese in einen zeithistorischen Kontext einzuordnen.»
Darüber hinaus sollen auch Stücke von bekannten Künstlern aus der Sammlung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Otto Dix und George Grosz sind zwei davon.
(rwy)