Schweiz
Bern

Bern: Vierköpfige indische Familie muss Schweiz nach 20 Jahren verlassen

Vierköpfige indische Familie muss Schweiz nach 20 Jahren verlassen

Eine indische Familie mit zwei in der Schweiz geborenen Kindern muss das Land verlassen. Dies hat das Berner Verwaltungsgericht entschieden. Für die 16-jährige Tochter lässt das Gericht jedoch eine Türe offen, wie aus dem am Montag publizierten Urteil hervorgeht.
17.08.2020, 16:39
Mehr «Schweiz»
Das Berner Verwaltungsgericht lehnt die Beschwerde eines verurteilten Mörders gegen die Rückkehr nach Kosovo ab.
Verwaltungsgericht BernBild: KEYSTONE

Der heute 53-jährige Familienvater hatte nach seiner Einreise aus Indien in die Schweiz Ende 2000 zunächst als Projektmanager und Berater für verschiedene Unternehmen gearbeitet, dazwischen war er wiederholt arbeitslos. 2009 machte er sich selbständig, wobei seine Einzelfirma bereits nach wenigen Monaten Konkurs anmeldete.

Der Mann gründete in der Folge weitere Unternehmen. 2017 verurteilte ihn das Obergericht unter anderem wegen Veruntreuung, betrügerischen Konkurses und Misswirtschaft zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Davon verbüsste der Mann sechs Monate in Halbgefangenschaft.

Der Kanton Bern verweigerte in der Folge die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und wies die vierköpfige Familie aus der Schweiz weg. Hinter diesen Entscheid der kantonalen Sicherheitsdirektion stellt sich nun in zweiter Instanz das bernische Verwaltungsgericht. Es lehnte die Beschwerde der Familie ab.

Integrierte Kinder hart getroffen

Aus Sicht der Richter steht der langen Anwesenheitsdauer der Familie jedoch die mangelhafte Integration der Eltern entgegen. Zudem bemühe sich das Ehepaar zu wenig um einen Abbau seines Schuldenbergs. Hart trifft die Wegweisung die beiden inzwischen 11- und 16-jährigen Kinder, die in der Schweiz geboren und sozialisiert wurden.

Für die über 16-jährige Tochter, die im August 2019 eine dreijährige Berufsausbildung begonnen hatte, erachtet das Gericht angesichts der «besonderen Umstände» als denkbar, dass ihr eine eigenständige Aufenthaltsbewilligung erteilt werden könnte - sofern die Betreuung und die finanziellen Mittel sichergestellt seien.

Eigenständige Aufenthaltsbewilligungen für minderjährige Kinder bildeten zwar eine Ausnahme, seien aber nicht ausgeschlossen, hält das Verwaltungsgericht fest. Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. (chmedia/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
27 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Hummingbird
17.08.2020 17:44registriert Juni 2019
Die Kinder sollten beide bleiben dürfen. Die Schweiz ist ihre Heimat. Dass ihre Eltern Scheisse bauen, ist nicht ihr Verschulden. Von der Mutter fehlt jegliche Info. Was hat sie in den 20 Jahren gemacht (nebst Haushalt und 2 Kinder grossziehen)?
18027
Melden
Zum Kommentar
avatar
Jonas der doofe
17.08.2020 18:13registriert Juni 2020
Natürlich haben wir viel zu wenige Infos, um uns ein abschliessendes Urteil zu bilden. Aber solche Meldungen machen mich immer hässig und ratlos zugleich. 16 Jahre alt, hier geboren und wird nun eventuell ausgewiesen. Ist das wirklich der Weisheit letzter Schluss? Auf der anderen Seite der Vater (oder beide Eltern?), welcher nach 20 Jahren immernoch schlecht integriert ist/sind. Da sind wohl einige Dinge schlecht gelaufen.
12614
Melden
Zum Kommentar
avatar
ChlyklassSFI // FCK NZS
17.08.2020 16:50registriert Juli 2017
Man darf nicht die Kinder bestrafen! Das ist doch nur unendlich unfair.
9324
Melden
Zum Kommentar
27
Nationalrat will bei Legislaturplanung andere Schwerpunkte als Bundesrat setzen

Der Nationalrat unterstützt im Grundsatz die Ziele, die sich der Bundesrat in der laufenden Legislatur vorgenommen hat. Er will den Planungsbeschluss aber in Dutzenden Punkten anpassen und wird nun über die Anträge der Kommission und von Minderheiten befinden.

Zur Story