Der Zürcher Staatsanwaltschaft und der Stadtpolizei Zürich ist es gelungen, einen siebenköpfigen Drogenhändlerring zu zerschlagen. Die Bande soll grosse Mengen Amphetamin und Ecstasy in die Schweiz geschmuggelt und verkauft haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft den insgesamt sieben Beteiligten vor, zwischen Juli 2013 und November 2014 mindestens 63 Kilogramm Amphetamin und 63'000 Ecstasytabletten von Holland in die Schweiz gebracht zu haben. Der Verkaufserlös liegt zwischen 278'000 und 393'000 Franken, wie die Oberstaatsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat und die Stadtpolizei am Mittwoch mitteilten.
Gegen alle Beteiligten – fünf Schweizer, ein Deutscher und ein Serbe – wurde Anklage erhoben. Insgesamt fordert die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen von 24 Monaten. Erste Verurteilungen sind laut Mitteilung bereits erfolgt.
Die Fahnder kamen der Drogenbande während eines Ermittlungsverfahrens gegen einen 48-jährigen Schweizer auf die Spur. Gegen diesen war zu diesem Zeitpunkt bereits ein Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten im Gange, gleichzeitig tätigte er aber bereits weitere Drogengeschäfte.
Im Juli 2014 wurde der Mann verhaftet. Bis Ende Jahr wurden dann die restlichen sechs Komplizen festgenommen. Sie sind zwischen 21 und 49 Jahre alt, wie Stadtpolizei-Sprecherin Judith Hödl auf Anfrage sagte.
Im Laufe der Ermittlungen wurden rund 20 Kilogramm Amphetamin und gegen 4800 Ecstasytabletten beschlagnahmt. Laut Mitteilung handelt es sich dabei um eine der grössten Mengen dieser Drogen, die je im Kanton Zürich sichergestellt wurden.
Gegen die drei Haupttäter erhob die Staatsanwaltschaft Mitte Juli Anklage am Bezirksgericht Zürich. Beantragt sind Freiheitsstrafen von 51 Monaten, fünf und acht Jahren.
Zwei weitere Beteiligte wurden bereits zu einem früheren Zeitpunkt angeklagt, wie es weiter heisst. Für sie werden Freiheitsstrafen von 20 Monaten unbedingt und 18 Monaten bedingt gefordert.
Erste Urteile fällte das Bezirksgericht Zürich bereits Anfang Juni. Dabei wurden zwei Beschuldigte im abgekürzten Verfahren verurteilt. Einer erhielt eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten bedingt, der andere 24 Monate unbedingt. Bei diesem wurde zudem eine bereits ausgesprochene frühere Strafe von 18 Monaten widerrufen. (whr/sda)