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Showman mit Holzhammer: SVP-Richter soll Mordprozess gegen Thomas N. leiten

Showman mit Holzhammer: SVP-Richter soll Mordprozess gegen Thomas N. leiten

Jetzt werden die wichtigsten Akteure im Prozess zum Vierfachmord Rupperswil bekannt. Ein SVP-Richter leitet die Verhandlung. Zwei renommierte Gutachter klären ab, ob der Angeklagte verwahrt wird.
03.03.2018, 08:0903.03.2018, 09:25
Mario Fuchs / Schweiz am Wochenende
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Das Interesse ist riesig: Über 60 Journalistinnen und Journalisten von 35 Medienhäusern werden die Verhandlung gegen Thomas N. im Gerichtssaal mitverfolgen. Darunter sind internationale Stationen wie RTL aus Deutschland. Die Plätze, die übrig blieben, wurden an Privatpersonen vergeben, wobei es «leider nicht möglich war, alle angemeldeten Personen zuzulassen», wie das Gericht diese Woche schrieb.

Sicherheitstechnisch will man kein Risiko eingehen. Der Prozess findet in einem Theoriesaal der Kantonspolizei Aargau in Schafisheim statt. Wer zu welcher Zeit das Gebäude betreten darf, wurde vom Bezirksgericht Lenzburg strikte festgelegt, zudem werden alle Personen einem Sicherheitscheck unterzogen.

Geplant sind vier Verhandlungstage ab dem 13. März. Für den Fall, dass dies nicht reichen sollte, wurde ein Reservetag in der darauffolgenden Woche vorgesehen. Geleitet wird die Verhandlung von Daniel Aeschbach, dem geschäftsführenden Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg. Die Anklage wird von der fallführenden Staatsanwältin Barbara Loppacher vertreten, der Beschuldigte von einer Pflichtverteidigerin, die Opferseite von zwei Rechtsanwälten aus der Region. Nebst dem Beschuldigten N. werden auch die beiden Gerichtspsychiater befragt, die N. im Vorfeld forensisch begutachtet haben.

Der Gerichtspräsident

Daniel Aeschbach.
Daniel Aeschbach.bild: ho
Jetzt auf

Er gibt den Ton an in diesem Prozess: Bezirksgerichtspräsident Daniel Aeschbach. Der erfahrene Richter leitet die Verhandlung, bestimmt den Ablauf, stellt die meisten Fragen. Aeschbach trat die Stelle 2009 an und sagte zur «Aargauer Zeitung»: «Bezirksgerichtspräsident ist sicherlich einer der interessantesten Berufe, die es im juristischen Bereich gibt.»

Ihm gefalle das Abwägen, und dass man sehr viel mit Menschen zu tun habe. Vor seiner Richterkarriere hatte er auf dem kantonalen Steueramt und als Anwalt mit eigenem Büro gearbeitet. Aeschbach wurde als SVP-Mitglied gewählt und engagiert sich an seinem Wohnort als Aktuar für die Ortspartei.

Die Parteizugehörigkeit schimmert am Gericht bisweilen durch. Nicht im Urteil, aber im Stil: Aeschbach hat eine klare Linie und sagt seine Meinung. Aufmüpfige Angeklagte haben bei ihm einen schweren Stand. Er ist aktenfest und will es in den Befragungen genau wissen. Bei aller Seriosität lässt sich ein leichter Hang zur Show nicht absprechen. Urteilsbegründungen gibt er, wo er es als nötig erachtet, ausführlich wieder, samt moralischen Ergänzungen.

In Zivilfällen hat er den an Schweizer Gerichten unnötigen Holzhammer parat: Kommt es zu einem Vergleichserfolg, schnellt das Fundstück aus dem Brocki nieder – zur Auflockerung der Stimmung.

Die Staatsanwältin

Barbara Loppacher, Leitende Staatsanwaeltin, informiert an der Medienkonferenz zum Toetungsdelikt Rupperswil vom 21. 12. 2015, am Freitag, 13. Mai 2016, in Schafisheim. Der Vierfachmord vom 21. Dezemb ...
Barbara Loppacher.Bild: KEYSTONE

Niemand befasst sich länger mit dem Fall Rupperswil als sie: Barbara Loppacher, die leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau. Sie übernahm die Ermittlungen, als klar wurde, dass die Feuerwehr Rupperswil-Auenstein «beim Brand eines Einfamilienhauses auf mehrere tote Personen stiess», wie es in der ersten Medienmitteilung am 21. Dezember 2015 noch hiess. Seither gab es für sie nicht mehr viel anderes als den Vierfachmord.

Bei den Pressekonferenzen zum laufenden Verfahren trat sie sachlich und akribisch vorbereitet auf. Unaufgeregt und geduldig gab sie Interview um Interview. Einzig bei Medienschaffenden, die von ausserhalb des Aargaus kamen, sorgte sie für leise Irritation: Ihre stets zurückhaltende Mimik wurde ihr anfänglich als Unfreundlichkeit ausgelegt.

Die Leitung der grössten der sechs regionalen Staatsanwaltschaften im Kanton Aargau hatte Loppacher 2012 übernommen. Staatsanwältin wurde sie bereits im Jahr 2008. Der Regierungsrat hatte damals einen Wahlvorschlag ohne SP-Kandidatur unterbreitet. Die Partei wehrte sich und stellte in Eigenregie Juristin Loppacher, damals SP-Einwohnerrätin in Baden und Gerichtsschreiberin am Obergericht, als zusätzliche Kandidatin auf. Sie wurde prompt auf Anhieb gewählt.

Der Angeklagte

Thomas N. Rupperswil
Thomas N.bild: tele m1

Er steht im Mittelpunkt wie sonst niemand: Thomas N. Der heute 34-jährige Schweizer aus Rupperswil ist der Beschuldigte. Obschon N. seine Tat vollständig gestanden hat, gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. So steht N. in dringendem Verdacht, vier Menschen in seine Gewalt gebracht, sich an einem Buben sexuell vergangen und zuletzt alle getötet zu haben.

Was genau die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft, wird einen Tag vor Prozessbeginn bekannt, dann wird die Anklageschrift publik. Bis zum 21. Dezember 2015 war N. nie negativ aufgefallen – «ein unbeschriebenes Blatt», wie es Staatsanwältin Loppacher sagte.

Thomas N. war im Juniorenfussball aktiv: von 2008 bis 2013 als Trainer der gemeinsamen Juniorenförderung des SC Seengen und des FC Sarmenstorf, danach als Koordinator der Seetal-Selection. Bei Fussballkameraden galt er als eher zurückgezogen, wurde aber sehr geschätzt; alle waren schockiert, als er verhaftet wurde.

Neben den Einzelheiten der Tat sorgte für Entsetzen, dass bei der Hausdurchsuchung ein gepackter Rucksack mit Waffen, Fesselmaterial und Brandbeschleunigern gefunden wurde. «Wir müssen davon ausgehen, dass der Täter weitere, gleich gelagerte Delikte konkret geplant hatte und diese auch ausgeführt hätte», sagte Kriminalpolizeichef Markus Gisin.

Die Verteidigerin

Rechtsanwältin Renate Senn. (Bild: bild: strafverteidiger.ch)
Renate Senn.Bild: strafverteidiger.ch

Sie hat die undankbarste Aufgabe von allen: Renate Senn, die amtliche Pflichtverteidigerin von Thomas N. Senn wurde von der Staatsanwaltschaft aufgeboten, als N. am 12. Mai 2016 in Aarau verhaftet wurde. Dies, weil N. darauf verzichtet hatte, selber eine juristische Vertretung zu bestimmen. «Die Tat erschüttert und macht auch mich zutiefst betroffen», sagte Senn damals. Doch obwohl ihr Mandant gestanden habe, habe er Anrecht auf einen korrekt durchgeführten Strafprozess.

Die Partnerin der Badener Kanzlei Küng Metzler Senn erlangte das Aargauer Anwaltspatent 1999 und ist eine der wenigen im Kanton, die als Fachanwältin Strafrecht dem nationalen Kompetenzzentrum für Strafverteidigung angehört. Daneben hat sie sich auf Familien- und Mietrechtsfälle spezialisiert. Senn gilt als strukturiert und vorausschauend. Sie agiert nicht aus dem Moment, sondern stellt sich einen Plan auf und hält sich daran. Entsprechend sind ihre Sätze stets wohlüberlegt – dafür ist auf das, was sie sagt, Verlass.

Sie ist sich der Bedeutung des Prozesses im Fall Rupperswil bewusst, äussert Verständnis für das grosse Medieninteresse – und hält sich dennoch an ihren Grundsatz: Das Verfahren werde ausreichend Aufschluss über die Hintergründe der Geschehnisse geben, vorher gebe es nichts zu sagen.

Die Opferanwälte

markus leimbacher az archiv
Markus Leimbacher.bild: az archiv

Die Familien der vier Todesopfer werden von zwei Rechtsanwälten vertreten: Markus Leimbacher und Roland Miotti. Beide arbeiten in Kanzleien im nahen Brugg, aber nicht in derselben. Beide gelten als gute Zuhörer, die sich auf ihre Gegenüber einlassen wollen. Und beide sind bekannt dafür, Fälle zu übernehmen, in denen es weniger um juristisch Kleinteiliges als mehr um Grundsatzfragen geht. Während Leimbacher die Angehörigen von Carla, Davin und Dion Schauer vertritt, übernahm Miotti das Mandat der Familie Fäs, deren Tochter Simona die Freundin von Dion Schauer war. Leimbacher, ein ausgebildeter Mediator, hat sich im Aargau auch einen Namen gemacht als Gemeindereformer: Als Projektleiter führte und führt er mehrere Fusionen durch. Für die SP war er Fraktionspräsident im Aargauer Grossen Rat, bis 2016 präsidierte er den Angestelltenverband der Aargauer Kantonspolizei. Roland Miotti ist als nebenamtlicher Richter am Aargauer Verwaltungsgericht tätig und unterrichtet an Hochschulen. Von 2008 bis 2013 präsidierte er den Aargauer Staatspersonalverband. Kurzzeitig in die Schlagzeilen geriet er 2011, als er im Mordfall Lucie als ausserordentlicher Untersuchungsrichter eingesetzt wurde, um die Strafanzeige der Eltern gegen die Aargauer Behörden zu behandeln.

Die Gutachter

Josef Sachs Forensiker
Josef Sachs.bild: tele m1

Ihre Antworten werden in diesem Fall entscheidend sein: Die beiden forensischen Psychiater Josef Sachs und Elmar Habermeyer haben Thomas N. in den letzten Monaten mehrmals getroffen, alle Akten studiert und unabhängig voneinander zwei Gutachten abgegeben.

Von diesen Berichten und den Befragungen, die das Gericht am ersten Prozesstag mit den Psychiatern durchführen wird, verspricht man sich Klarheit darüber, ob bei N. eine psychische Störung vorliegt. Dies wird entscheidend sein, wenn es um die Frage geht, ob N. verwahrt werden soll. Sowohl Sachs als auch Habermeyer sind Koryphäen auf dem Gebiet. Sachs trat 2015 nach 25 Jahren an der Psychiatrischen Klinik Königsfelden als Chefarzt in den Ruhestand.

In der Bevölkerung ist er vor allem bekannt, weil er für Zeitungen und Fernsehstationen häufig aktuelle Ereignisse aus psychiatrischer Sicht einschätzt. Habermeyer ist seit 2009 Direktor der Forensischen Psychiatrie an der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich. Zuvor war der Deutsche an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Rostock tätig gewesen. Am deutschen Bundesgerichtshof war er Mitglied der Arbeitsgruppe, die die Mindeststandards zur Begutachtung der Schuldfähigkeit und Kriminalprognose erarbeitete.

(aargauerzeitung.ch)

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23 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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I.R.GOOD
03.03.2018 09:39registriert Februar 2014
Der reisserische Titel wird dem gut beschriebenen Artikel nicht gerecht. Lasst doch das.
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ATHENA
03.03.2018 09:22registriert Oktober 2017
Verstehe nicht, warum das Zubehör "SVP" im Titel wichtig ist. Also ich persönlich wünsche mir einen Richter, der aktenfest ist und der aufmüpfige Angeklagte in die Schranken weist. (Weil das auch zugunsten der Opfer ist).
Alles andere wäre Verhöhnung unserer Rechtspflege.
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Beat Galli
03.03.2018 10:18registriert Januar 2018
Ich gehe noch ein Stück weiter. Dieser Titel lässt einem in Gedanken schweifen, dass die Beurteilung verfälscht wird durch die persönliche Wahl der Politikrichtung.

Ich mag die Politische Richtung der SVP nicht, aber dies ist schon fast frech gegen diesen Richter.
Das kann man bringen, wen er Nachweislich schon Urteile gefällt hat, welche Parteiisch gewesen waren.
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