Schweiz
Blaulicht

Angriff in Zofingen: Stationäre Massnahme beantragt

Angreifer von Zofingen AG soll stationäre Massnahme erhalten

20.04.2026, 10:1720.04.2026, 11:08

Nach den Angriffen auf sieben Personen in Zofingen im Mai 2024 hat die Staatsanwaltschaft eine stationäre therapeutische Massnahme für den Angreifer beantragt. Der Spanier gilt laut einem Gutachten als schuldunfähig, wie die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft mitteilte.

Dem Mann werden mehrfache versuchte Tötung und Nötigung sowie Hausfriedensbruch vorgeworfen, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am Montag mitteilte. Ein Gutachten attestiert ihm laut der Staatsanwaltschaft wegen paranoider Schizophrenie nun die Schuldunfähigkeit. Zum Tatzeitpunkt war der Spanier laut dem Gutachten hoch psychotisch und damit nicht steuerungsfähig.

Einsatzkraefte der Polizei auf dem Gelande des Bildungszentrums Zofingen BZZ nach einem Messerangriff eines unbekannten Mannes auf mehrere Personen an verschiedenen Orten in Zofingen am Mittwoch, 15.  ...
Der Angriff sorgte für einen Grosseinsatz der Polizei in Zofingen.Bild: keystone

Der Mann hatte am 15. Mai 2024 insgesamt sieben Personen teils erheblich verletzt. Er griff zunächst im Bereich des Bahnhofs und auf dem weiteren Weg durch das Stadtgebiet Passanten mit verschiedenen Gegenständen an und drang danach in ein Haus ein, wo er mit einem Messer auf die Bewohnerin einstach. Anschliessend verbarrikadierte er sich.

Spezialkräfte nahmen den Angreifer nach einem Grosseinsatz noch am selben Tag fest. Auch sich selber hatte er verletzt. Seither befindet er sich in behördlicher Obhut, zuletzt wurde er von einer geschlossenen Institution in ein Gefängnis verlegt. Derzeit befindet er sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug.

Laut der Mitteilung sind sämtliche Opfer ausser Lebensgefahr, einzelne Betroffene befinden sich aber weiterhin in Behandlung. Zunächst war nach der Tat von sechs Verletzten die Rede. Schliesslich meldete sich aber noch eine weitere Person mit geringfügigen Verletzungen bei den Behörden, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte.

Der Beschuldigte räumte die Taten ein, wie es in der Mitteilung weiter hiess. Aufgrund der vermuteten Schuldunfähigkeit sieht das Gesetz keine «klassische» Strafe vor. Die Staatsanwaltschaft beantragt neben der stationären Massnahme eine Landesverweisung von 15 Jahren. Der Antrag ist beim Bezirksgericht Zofingen hängig. (sda)

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