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Angriff auf Polizisten: Zürcher Gericht verurteilt 37-Jährige Künstlerin

Angriff auf Polizisten: Zürcher Gericht verurteilt 37-Jährige Künstlerin

Die Frau nahm im April 2023 an einer unbewilligten Demonstration teil, an der ein gewalttätiger Mob von mehreren hundert Personen durch die Langstrasse marschierte.
23.12.2024, 16:35
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Das Bezirksgericht Zürich hat eine 37-jährige Künstlerin zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Sie hatte im April 2023 an einer unbewilligten Demonstration teilgenommen und einen Polizisten verprügelt.

Das Gericht verurteilte die Schweizerin wegen Angriffs sowie wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, wie aus dem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht. Für die bewilligte Freiheitsstrafe erhält sie eine Probezeit von drei Jahren.

Fällig wird mit diesem Urteil auch eine frühere, bedingte Geldstrafe. Weil sie innerhalb der Probezeit wieder straffällig wurde, muss die vorbestrafte Demonstrantin nun 100 Tagessätze zu 30 Franken bezahlen.

Die Performance-Künstlerin nahm am Wochenende des 1. April 2023 an einer linksextremen Demonstration unter dem Motto «Let the Night shine bright like a Diamond» teil. Dabei zogen etwa 300 Vermummte durch die Langstrasse und attackierten die Polizei mit Eisenstangen, Steinen, Pyros und Molotowcocktails.

Unbewilligte Demo am 1. April 2023 in der Stadt Zürich
Vermummte auf der Langstrasse.Screenshot: Telegram

Polizist in Hauseingang verprügelt

Im Verlauf der Ausschreitungen drängte etwa ein Dutzend Demoteilnehmer einen Stadtpolizisten in einen Hauseingang und prügelten mit Fäusten und Fusstritten auf ihn ein. Die verurteilte Künstlerin war Teil dieser Attacke. Der Polizist kam mit Prellungen davon, zudem ging seine Brille zu Bruch.

Bei den Ausschreitungen wurden sieben Polizisten verletzt und drei Polizeifahrzeuge demoliert. Die Polizei nahm 17 Personen fest, darunter die Performance-Künstlerin. Die Situation habe sich erst nach 1 Uhr in der Nacht beruhigt, teilte die Polizei damals mit.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Schweizerin eigentlich eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten gefordert, also fast doppelt so lang. Dies bei einer Probezeit von vier Jahren. Das Bezirksgericht sprach sie jedoch von einzelnen Anklagepunkten frei, etwa vom Vorwurf der Sachbeschädigung.

Ob die Künstlerin das Urteil weiterzieht, ist offen.

(sda)

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48 Kommentare
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Fuchs76
23.12.2024 17:52registriert September 2021
Geht das nicht unter Kunstfreiheit? Oder hängt das von der Performance ab?

"Dabei zogen etwa 300 Vermummte durch die Langstrasse und attackierten die Polizei mit Eisenstangen, Steinen, Pyros und Molotowcocktails."

Aber ernsthaft. Wer sich an so etwas beteiligt, bei Molotowcocktails kann man auch ruhig von Gefährdung des Lebens sprechen, ist für mich kein Deut besser, als ein rechter Mob, der Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte verübt. Extremismus in all seinen Formen sind zu verurteilen.
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Radio Eriwan
23.12.2024 17:43registriert Dezember 2022
Bedingte Strafe für Verprügeln eines Polizisten. Also faktisch keine Strafe (ausser es findet jemand schwierig, drei Jahre unbescholten zu bleiben).

Die Gerichte schaffen sich selber ab und lassen Vernünftigen keine Alternative: es müssen für Gewalttaten zwingende, unbedingte Mindeststrafen her.
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ubu
23.12.2024 17:34registriert Juli 2016
„Künstlerin“.
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