Hast du gewusst, dass vielleicht auch du dich als Bundesratskandidat oder -kandidatin aufstellen kannst – theoretisch? Oder dass am Ende niemand erfahren muss, wer für welche Person abgestimmt hat?
Bundesratswahlen erfolgen nach einem strengen Ablauf. Dieser ist zwar klar, aber gar nicht mal so unkompliziert! Im Hinblick auf die Bundesratswahlen am 13. Dezember schauen wir uns diese Prozedur noch einmal näher an und erklären, was vor, während und nach einer Wahl alles geschieht.
Die Sitze stehen nach Amtsalter zur Wahl. Am 13. Dezember wird deshalb als Erstes der Sitz von Guy Parmelin vergeben. Danach folgen in dieser Reihenfolge die Sitze von Ignazio Cassis, Viola Amherd, Karin Keller-Sutter, Albert Rösti, Elisabeth Baume-Schneider und zuletzt wird die Nachfolge von Alain Berset bestimmt. Das Programm beginnt um 8 Uhr.
Grundsätzlich stellen sich alle Bundesrätinnen und Bundesräte 2023 zur Wiederwahl – mit Ausnahme von Alain Berset. Für seinen Sitz, der am Schluss des Ablaufs auf dem Programm steht, hat die SP ein Zweierticket ins Rennen geschickt: Beat Jans und Jon Pult. Doch auch Daniel Jositsch werden gewisse Wahlchancen eingeräumt.
Ausserdem machten die Grünen immer wieder klar, dass sie einen Bundesratssitz für sich beanspruchen. Aufgrund der Wähleranteile steht die FDP – konkret wohl der Sitz von Iganzio Cassis – im Fokus der Grünen Bestrebungen. Sprengkandidat für einen solchen Angriff wäre Gerhard Andrey. Aufgrund der Machtverhältnisse im neuen Parlament dürfte ein solcher Angriff allerdings scheitern. Alle übrigen Bundesräte dürften ohne Probleme wiedergewählt werden.
>>> Zum Liveticker geht es hier entlang
Gewählt ist die Person, die das absolute Mehr der Stimmen erhält, also: eine Stimme mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen. Geschieht dies nicht bereits im ersten Wahlgang, zählen folgende Regeln:
Alle sieben Bundesratsmitglieder müssen sich alle vier Jahre zur Wiederwahl stellen. Normalerweise gibt es hier keine zusätzlichen Kandidatinnen und Kandidaten, es stellen sich lediglich die Bundesräte zur Wiederwahl. Diese Gesamterneuerung des Bundesrates findet in der Session nach den Nationalratswahlen statt, traditionsgemäss am Mittwoch der zweiten Sessionswoche. Das ist am 13. Dezember 2023 wieder der Fall.
Tritt ein Bundesratsmitglied aber während seiner Amtszeit ab, erfolgt die Neuwahl in der ersten Parlamentssession nach dem offiziellen Rücktritt dieses Mitglieds. 2022 gab es mit Ueli Maurer und Simonetta Sommaruga gleich zwei Rücktritte. Ihre Nachfolger werden am 7. Dezember gewählt. Dieses Jahr ist nur der Sitz von Alain Berset vakant.
Jede und jeder! Nein, nicht ganz, aber: Bist du stimmberechtigter Schweizer, bist du rein theoretisch absolut im Recht, als Bundesrat zu kandidieren – und gewählt zu werden. Gefragt sind weder eine vorgängige Kandidatur noch eine Mitgliedschaft im Parlament.
Ist jemand einmal Bundesrätin, darf sie keine andere Funktion oder kein anderes politisches Amt mehr ausüben. Und auch Nebenverdienste sind nicht erlaubt: Neben dem Amt als Bundesrätin darf keine andere Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt werden, auch Verwaltungsrats- oder ähnliche Mandate müssen abgelegt werden.
Im Vorfeld der Bundesratswahlen beraten sich die Parteien, die ein Anrecht auf den freigewordenen Bundesratssitz haben, darüber, wen und wie viele Kandidaten sie zur Wahl nominieren wollen. Ist das sogenannte Ticket entschieden, wird dieses von der Partei kommuniziert.
Wichtig ist aber, dass es sich dabei lediglich um Empfehlungen handelt. Es können bei der Wahl also auch Personen gewählt werden, die nicht von den Parteien aufgestellt wurden. Nur so konnte beispielsweise Altbundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf – anstelle von Christoph Blocher – gewählt werden.
Die Vereinigte Bundesversammlung, also alle 246 Mitglieder des vom Volk gewählten Stände- und Nationalrats.
Die Mitglieder der Bundesversammlung sollen darauf achten, dass die Regionen und Sprachgemeinschaften der Schweiz «angemessen im Bundesrat vertreten» sind – so steht es in der Bundesverfassung. Genaue Regeln dazu, wie das erreicht wird, gibt es allerdings keine.
Die Stände- und Nationalräte wählen das neue Bundesratsmitglied in einer geheimen Wahl. Das heisst, es darf ein beliebiger Name auf den Stimmzettel geschrieben werden und die Stimme ist nicht öffentlich einsehbar.
Ist ein Bundesratsmitglied neu gewählt, muss es vor der Vereinigten Bundesversammlung erklären, ob es die Wahl annimmt. Wahlweise kann dafür eine Eides- oder eine Gelübdeformel abgelegt werden.
Das neu gewählte Mitglied tritt sein Amt spätestens zwei Monate nach der Wahl an. Üblicherweise ist das am 1. Januar des nächsten Jahres der Fall.
In der Regel ist ein Bundesrat oder eine Bundesrätin für vier Jahre gewählt. Füllt ein Mitglied allerdings eine Vakanz – so wie es ab Dezember 2022 der Fall sein wird –, dann muss es sich bei den nächsten ordentlichen Bundesratswahlen gemeinsam mit den anderen Mitgliedern erneut wählen lassen.
Gibt es eine Änderung in der Zusammensetzung, werden die Departemente neu vergeben. Welcher Bundesrat Vorsteher von welchem Departement wird, macht der Gesamtbundesrat unter sich aus. Jede Bundesrätin muss dabei das ihr zugewiesene Departement übernehmen.
Bei der Verteilung kommt das sogenannte Anciennitätsprinzip zum Tragen: Wer schon am längsten Bundesrat ist, äusserst seinen Wunsch zuerst, die beiden Neulinge zuletzt. Können sich die sieben Bundesräte nicht einigen, kommt es zur Abstimmung. Nach der diesjährigen Bundesratswahl kommt es also zu folgender Reihenfolge:
Durch den Abgang von Alain Berset wird das Eidgenössisches Departement des Innern frei.