Bürgerliche Allianz gegen Grüne und SP: Die Klimafonds-Initiative erklärt
Was will die Klimafonds-Initiative?
Die Schweiz hat sich gesetzlich dazu verpflichtet, bis 2050 ihre Treibhausgasemissionen auf netto null zu senken. Mit der Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» schlagen die Initiantinnen und Initianten zusätzliche Mittel für dieses Ziel vor.
Dafür soll der Bund einen Klimafonds schaffen, der jährlich mit 0,5 bis 1 Prozent des nationalen Bruttoinlandprodukts (BIP) gespiesen wird. Das entspricht ungefähr 4 bis 8 Milliarden Franken. Der Bund müsste somit etwa zwei- bis viermal mehr Geld als heute für die Klima- und Energiepolitik bereitstellen.
Mit den Geldern aus diesem Fonds sollen Projekte finanziert werden: «Mit der Klimafonds-Initiative können wir dieses Ziel erreichen, indem wir in erneuerbare Energien, Gebäudesanierungen und moderne Mobilität investieren», heisst es beim Pro-Komitee.
Bei einer Annahme der Initiative, so steht es im Initiativ-Text, unterstützt der Bund insbesondere:
- die Dekarbonisierung von Verkehr, Gebäuden und Wirtschaft;
- den sparsamen und effizienten Energieverbrauch, die Versorgungssicherheit und den Ausbau der erneuerbaren Energien;
- die notwendigen Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungsmassnahmen inklusive finanzielle Beiträge für den Ausgleich des Einkommensausfalls während der Ausbildungszeit;
- nachhaltige und natürliche CO2-Speicher
- die Stärkung der Biodiversität, namentlich zur Bekämpfung der Folgen der Klimaerwärmung.
Die Schweiz sei besonders vom Klimawandel betroffen, so die Initiantinnen und Initianten. So hat sich die Schweiz seit dem vorindustriellen Zeitalter um 2,9 Grad erwärmt hat. Das ist mehr als doppelt so viel wie der globale Durchschnitt. Die Klimafonds-Initiative ist der von ihnen vorgeschlagene Weg zum Ziel einer klimaneutralen Schweiz bis 2050. Sie sorge für eine generationengerechte Verteilung der Finanzierungslast und dafür, dass die Schweiz eine drohende Investitionslücke im Klimaschutz schliessen könne.
Wer ist im Initiativkomitee?
Lanciert haben die Initiative SP und Grüne. Auch die EVP unterstützt das Anliegen, ebenso Pro Natura. Im Komitee sitzt zudem Jean-Pierre Danthine, Honorarprofessor der École Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) und ehemaliger Vizepräsident der SNB. Und mit Anthony Patt von der ETH Zürich unterstützt ein weiterer Professor (für Klimapolitik) die Initiative.
Wer ist gegen die Initiative?
Sowohl der Bundesrat als auch das Parlament sind gegen die Klimafonds-Initiative. Ebenfalls dagegen formiert hat sich ein Nein-Komitee, bestehend aus bürgerlichen Parteien und Wirtschaftsverbänden. Auch die Grünliberalen (GLP) haben die Nein-Parole beschlossen, nicht aber ihre Jungpartei.
Das Nein-Komitee argumentiert vor allem mit Schulden, die der Staat aufnehmen müsste: Die Mehrausgaben, die durch den Klimafonds entstehen, könne sich der Bund nicht leisten. Das würde in mehr Schulden resultieren, die «vollständig ausserhalb der Schuldenbremse» entstünden. Die Ausgaben zur Finanzierung des Fonds sind der Schuldenbremse nicht unterstellt.
«Die Folgen wären massive Steuererhöhungen, weniger Mittel für zentrale Aufgaben wie Sicherheit, Bildung, Gesundheit oder Infrastruktur sowie eine Schwächung der erfolgreichen Schweizer Klimapolitik», meint das Nein-Komitee.
Warum ist der Bundesrat dagegen?
Bundesrat und Parlament anerkennen zwar, dass «für den Klimaschutz grosse Investitionen nötig sind». Die Klimafonds-Initiative geht ihnen aber zu weit. Ein neuer Fonds würde den Bundeshaushalt zusätzlich belasten, die Schuldenbremse schwächen und sei nicht nötig.
Die öffentliche Hand tue bereits viel, um die Klima-Ziele des Bundes zu erreichen und der «bewährte Weg» solle fortgesetzt werden. In den Augen von Bundesrat und Parlament setzt die Initiative zudem einseitig auf Subventionen, während der Bund einen «ausgewogenen Mix aus bewährten Instrumenten» vorzieht. So schwäche die Idee eines Fonds die Eigenverantwortung und das Verursacherprinzip: Die Kosten für Umweltschäden haben primär die Verursacher und nicht die Allgemeinheit zu tragen, so der Bundesrat in seinen Erläuterungen.
