Wer profitiert von der Individualbesteuerung? Alle Fragen und Antworten zur Reform
Wie ist der aktuelle Stand?
Heute gilt: Ehepaare werden gemeinsam, unverheiratete Paare individuell besteuert. Gleichzeitig herrschen für Ehepaare andere Steuertarife vor als für Individualbesteuerte. Durch die Steuerprogression und Abzugsmöglichkeiten kann dieses System bei Ehepaaren im Vergleich zu unverheirateten Paaren zu einer Heiratsstrafe oder einem Heiratsbonus bei den Steuern führen.
Wer profitiert aktuell vom Heiratsbonus?
Von einem Heiratsbonus profitieren insbesondere Ehepaare, die ein traditionelles Familienmodell leben, in welchem beispielsweise der Ehemann Hauptverdiener ist und die Ehefrau keiner Erwerbstätigkeit nachgeht oder nur ein geringes eigenes Einkommen hat. Aufgrund der Progression rutschen sie in einen tieferen Steuersatz, wenn sie gemeinsam besteuert werden. Entsprechend bezahlen diese Ehepaare weniger direkte Bundessteuern als ein unverheiratetes Paar mit derselben finanziellen Ausgangslage.
Besonders profitieren heute Haushalte, in denen der Hauptverdiener/ die Hauptverdienerin mindestens 100'000 Franken verdient, während das Einkommen des Zweitverdieners/ der Zweitverdienerin im niedrigen Bereich bleibt. Für viele Paare lohnt es sich aktuell finanziell nicht, wenn der Zweitverdienende mehr arbeitet und den Lohn erhöht, weil dann ihr Heiratsbonus stark schrumpft.
Wer ist aktuell von der Heiratsstrafe betroffen?
Ehepaare, in denen beide berufstätig sind, haben heute steuerlich relativ schnell einen Nachteil gegenüber unverheirateten Paaren. Wie das Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern (IWP) berechnet hat, können Ehepaare bereits von der Heiratsstrafe betroffen sein, wenn beide Personen je 50'000 Franken verdienen. Dies, weil sie durch das Zusammenzählen ihrer Saläre in eine höhere Einkommensklasse mit einem höheren Steuersatz rutschen.
Was will die Vorlage?
Das Bundesgesetz zur Einführung der Individualbesteuerung sieht vor, die steuerliche Ungleichheit von verheirateten und unverheirateten Paaren abzuschaffen. Funktionieren soll das, indem Ehepaare künftig genauso wie unverheiratete Paare individuell besteuert werden. Das heisst: Beide Partner füllen eigenständig eine Steuererklärung aus. Dort geben sie ihr eigenes Einkommen und ihr eigenes Vermögen an. Gemeinsame Abzüge, wie etwa für Kinder, können beide je hälftig von ihren Steuern abziehen. Besteuert werden alle anschliessend nach einem neuen Steuertarif.
Dieser neue Steuertarif ist ähnlich wie jener, der derzeit für Alleinstehende und unverheiratete Paare gilt. Bund und Parlament haben nur zwei Anpassungen vorgenommen: Einerseits hat er die Tarife für tiefe und mittlere Einkommen gesenkt, andererseits jene für hohe Einkommen leicht erhöht. Damit würden Personen mit tiefen bis mittleren Einkommen künftig tendenziell geringere, Personen mit hohem Einkommen tendenziell höhere direkte Bundessteuer bezahlen.
Würde das Stimmvolk die Individualbesteuerung annehmen, hätte das die grösste Steuerreform seit der Einführung der Mehrwertsteuer 1995 zur Folge.
Drohen keine Steuerausfälle?
Doch. Der Bund rechnet mit jährlichen Steuerausfällen von 630 Millionen Franken aus der direkten Bundessteuer, die Untersuchung des IWP kommt auf 595 Millionen Franken jährliche Steuerausfälle – allerdings nur kurzfristig.
Langfristig rechnet der Bund mit Mehreinnahmen aufgrund der Individualbesteuerung. Dies, weil die Steuerreform Anreize schaffe, damit beide Elternteile nach der Geburt der Kinder in einem hohen Pensum weiterarbeiten.
Fällt mit der Reform auch der Heiratsbonus weg?
Ja. Ehepaare, bei denen eine Person Hauptverdienerin oder Hauptverdiener ist, müssten mit der Individualbesteuerung künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr Steuern bezahlen.
Ein Beispiel eines Ehepaares mit drei Kindern, bei dem der Mann 100 Prozent arbeitet und die Frau keiner Erwerbstätigkeit nachgeht: Bei einer Annahme der Vorlage wird der Ehemann künftig nur 1,5 Kinder von seiner Steuerrechnung abziehen können. Des Weiteren würde er in eine höhere Steuerklasse fallen. Die Ehefrau könnte in der Theorie ebenfalls Abzüge für die 1,5 Kinder machen. Da sie jedoch kein eigenes Einkommen hat, wird dieser Kinderabzug in der Realität nichtig. Entsprechend würde das Ehepaar künftig mehr Steuern bezahlen als bisher.
Damit Paare mit Kindern und Alleinerziehende nicht zu stark belastet werden, hat das Parlament jedoch entschieden, den Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen: von 6800 auf 12’000 Franken pro Kind.
Ich bin unverheiratet. Betrifft mich die Vorlage überhaupt?
Ja. Aktuell setzt die Progression beim Tarif für Alleinstehende früher ein als beim Tarif für Verheiratete. Das bedeutet: Unverheiratete Einzelpersonen werden steuerlich früher belastet und bezahlen mehr Steuern als ein Ehepaar mit demselben Einkommen. Diese Ungleichheit würde mit der Individualbesteuerung wegfallen.
Des Weiteren hat das Parlament den Steuertarif für alle später angesetzt. Das heisst: Auch alleinstehende wenig bis durchschnittlich Verdienende würden künftig tendenziell ein bisschen weniger Steuern bezahlen. Alleinstehende mit hohem Einkommen hingegen etwas mehr, da der Bund die Progression nach oben leicht angepasst hat.
Wer profitiert am meisten von der Reform?
Ehepaare mit mittlerem bis hohem Einkommen, in denen beide Partner arbeiten. Sie sind es auch, die aktuell am meisten von der Heiratsstrafe betroffen sind.
Wer wären die grössten Verlierer der Vorlage?
Einerseits Ehepaare, die ein traditionelles Familienmodell leben und aktuell vom Heiratsbonus profitieren. Andererseits Alleinerziehende: Sie werden aktuell noch nach dem Steuertarif von Verheirateten veranlagt.
Da bei Verheirateten die Progression später einsetzt als bei Unverheirateten, profitieren Alleinerziehende heute tendenziell vom Heiratsbonus. Mit der Individualbesteuerung würde dieser wegfallen. Wie das IWP berechnet hat, würden Alleinerziehende trotz der Erhöhung der Kinderabzüge künftig im Schnitt etwa 180 Franken mehr Steuern im Jahr bezahlen.
Ist die Vorlage eine Reform für Reiche?
Ja und nein. Laut IWP entlastet die Individualbesteuerung grundsätzlich weite Teile des Mittelstands – allerdings in vielen Fällen nur um maximal wenige hundert Franken im Jahr. Die untersten Einkommen profitieren ein wenig durch neuen Schwung auf dem Arbeitsmarkt. Es verlieren hingegen tendenziell die höheren Einkommen. Das Parlament hat einen Steuertarif beschlossen, der diese oftmals stärker belasten würde als bisher. Ausserdem gibt es in dieser Gruppe viele Einverdienerhaushalte.
Wie das IWP aber auch berechnet hat, entlastet die Reform verheiratete Doppelverdiener mit gutem Lohn am stärksten – weil diese bisher auch am stärksten von der Heiratsstrafe betroffen waren. Da es gerade in der allerhöchsten Einkommensgruppe überdurchschnittlich viele Doppelverdiener gibt, profitieren sie stark von der Reform.
Grundsätzlich kann man also sagen: Ja, der Mittelstand und sehr gutverdienende Ehepaare würden am meisten gewinnen, die «nur» gutverdienenden Ehepaare dazwischen würden hingegen künftig mehr Steuern zahlen.
Liessen sich die Steuern von Ehepaaren noch «optimieren»?
Ja, teilweise. Vermögenswerte können Ehepaare in der Steuererklärung beispielsweise so aufteilen, dass die Person mit dem tieferen Einkommen die höheren Dividendenerträge erzielt. Diese wird sie dadurch zu einem tieferen Steuersatz versteuern können als der Partner/ die Partnerin mit höherem Einkommen. Es besteht jedoch das Risiko, dass diese Aufteilung bei einer späteren Scheidung Bestand haben könnte.
Bei anderen Vermögenswerten schreibt das Gesetz eine exakte Aufteilung vor: Gehört eine Liegenschaft beispielsweise beiden Partnern zu gleichen Teilen, müssen sie diese auch je hälftig in den Steuern angeben.
Ab wann würde die Reform in Kraft treten?
Die Vorlage sieht eine Übergangsfrist von sechs Jahren vor. So will der Bund den Ehepaaren genug Vorlaufzeit gewähren, um ihre finanzielle Ausgangslage den neuen Begebenheiten anpassen zu können.
Warum kommt es zur Abstimmung?
Zig Versuche, die Heiratsstrafe abzuschaffen, sind bereits gescheitert. 2020 beauftragte das Parlament deshalb den Bundesrat mit der Aufgabe, ein neues Steuergesetz auszuarbeiten, welches die Heiratsstrafe beseitigt. Im Juni 2025 stimmte das Parlament schliesslich knapp für den neuen Gesetzesartikel.
Gegen diesen Entschluss ergriffen zwei Seiten das Referendum. Einerseits sammelte eine Allianz aus SVP, Mitte, EVP und EDU 65'000 Unterschriften dagegen. Andererseits kam auch ein Kantonsreferendum zustande, was in der Schweizer Geschichte bisher höchst selten der Fall war. Gegen die Steuerreform sprechen sich die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, St.Gallen, Thurgau, Uri und Wallis aus. Wegen dieser Referenden kommt es am 8. März 2026 zur Abstimmung.
Ist nicht bereits eine Initiative mit demselben Ziel auf dem Weg?
Ja. Parallel zu den Bemühungen im Parlament und Bundesrat haben die FDP-Frauen 2020 eine Volksinitiative lanciert, die eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung fordert. Diese Initiative geniesst breite Unterstützung im Lager der SP, Grünen und GLP.
Das Initiativkomitee ist dazu bereit, ihre Initiative zurückzuziehen, sofern das Stimmvolk am 8. März 2026 die Steuerreform annimmt. Bei einer Ablehnung hätte das Schweizer Stimmvolk in naher Zukunft nochmals die Möglichkeit, über die Individualbesteuerung abzustimmen. Der Initiativtext der FDP-Frauen sähe aber keine Entlastungen von traditionellen Familien und Alleinerziehenden durch eine Erhöhung der Kinderabzüge vor.
Was sind die Argumente der Pro-Seite?
Für die Steuerreform spricht sich eine breite Allianz aus FDP, SP, Grünen und GLP aus. Sie argumentieren einerseits damit, dass die Individualbesteuerung für eine Gleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren sorgt.
Des Weiteren erhoffen sich die Befürwortenden, dass die Steuerreform Anreize schafft, dass mehr Frauen nach der Geburt der Kinder berufstätig bleiben, weil sich ein höheres Pensum fortan finanziell lohnen würde. Von dieser Entwicklung erhofft sich das Pro-Lager zudem mehr Arbeitskräfte in Zeiten von Fachkräftemangel.
Welche Argumente hat die Kontra-Seite?
Grundsätzlich sind alle Parteien dafür, dass die Schweiz die Heiratsstrafe abschaffen soll. In der Umsetzung scheiden sich jedoch die Geister. SVP und Mitte stören sich vor allem daran, dass Ehepaare in einem traditionellen Familienmodell mit dem Ehemann als Hauptverdiener und der Ehefrau als Hausfrau künftig mehr Steuern bezahlen müssten.
Dagegen hat die Mitte eine eigene Volksinitiative eingereicht. Diese fordert, dass die Steuerbehörden bei Ehepaaren zwei Berechnungen durchführen sollen: eine gemeinsame und eine individuelle. Versteuern sollten die Ehepaare dann jeweils den tieferen Betrag.
Die Kantone, welche das Kantonsreferendum ergriffen haben, befürchten durch die Individualbesteuerung Steuerausfälle. Ausserdem rechnen sie mit einem deutlichen Mehraufwand und Mehrkosten für die Steuerverwaltungen, da diese künftig 1,7 Millionen zusätzliche Steuerdossiers bearbeiten müssten.
Wie lautet die Abstimmungsprognose?
Erste Umfrageergebnisse zeigen derzeit einen Ja-Trend an: 49 Prozent der Befragten würden (Stand 21. Januar) Ja stimmen, 15 Prozent eher Ja.
Dennoch könnte es knapp werden. Ansätze, die Heiratsstrafe abzuschaffen, sind in der Vergangenheit mehrfach gescheitert – im Parlament und vor dem Volk. Der Entscheid fällt am internationalen Frauentag, dem 8. März.
