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Das Bundesgericht hat erst einmal eidgenössische Abstimmung aufgehoben

Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde eines chinesischen Forschers nicht eingetreten. (Archivbild)
Das Bundesgericht in Lausanne.Bild: KEYSTONE

Das Bundesgericht hat erst einmal eidgenössische Abstimmung aufgehoben

06.08.2024, 11:59
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Nach der Berchnungspanne bei der AHV fordern Politikerinnen, dass die Abstimmung zur Frauenrentenaltererhöhung wiederholt wird. Die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre wurde bei einer Volksabstimmung im Jahr 2022 mit 50,5 Prozent Ja-Stimmen beschlossen.

Wie sah es in der Vergangenheit aus? Wurden Abstimmungen bereits einmal wiederholt?

Ein Blick in die Geschichtsbücher zeigt: In der Schweiz hat das höchste Gericht erst einmal in der Geschichte des Landes seit 1848 das Resultat einer eidgenössischen Volksabstimmung aufgehoben. Das Bundesgericht erklärte 2019 die Abstimmung zur CVP-Volksinitiative gegen eine Heiratsstrafe für ungültig, weil der Bundesrat vorgängig falsch informiert hatte.

ZUR EIDGENOESSISCHEN ABSTIMMUNG UEBER DIE VOLKSINITIATIVE „FUER EHE UND FAMILIE – GEGEN DIE HEIRATSSTRAFE“ AM SONNTAG, 28. FEBRUAR 2016, STELLEN WIR IHNEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG - Urs a ...
Bei der Volksabstimmung zur Heiratsstrafe 2019 informierte der Bundesrat falsch.Bild: KEYSTONE

Das Bundesgericht hielt damals in seinem Entscheid zu einer Beschwerde der CVP fest, dass der Bundesrat den Stimmberechtigten im Abstimmungskampf 2016 Fehlinformationen geliefert habe. Dadurch sei die Abstimmungsfreiheit verletzt worden, hielten die Lausanner Richter bei der öffentlichen Beratung 2019 fest.

Eine andere Abstimmungsbeschwerde lag dem Bundesgericht bereits einmal vor. Nach dem knappen Ja zur Unternehmenssteuerreform II 2008 hatte die SP eine Annullierung verlangt und damit begründet, dass der Bundesrat die Steuerausfälle für den Bund zu tief eingeschätzt habe. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und argumentierte mit Rechtssicherheit - die Reform war bereits in Kraft.

Bei der Heiratsstrafe hatte der Bundesrat erst mehr als zwei Jahre nach der Abstimmung darüber informiert, dass nicht wie in der Botschaft und in den Abstimmungsunterlagen publiziert 80'000 Zweiverdienerehepaare, sondern rund 454'000 von der Heiratsstrafe betroffen seien.

Die Mehrheit der Richter äusserte sich zu den vom Bundesrat damals gelieferten Zahlen mit klaren Worten. Es sei «geradezu schockierend», dass die Zahl nie korrigiert oder relativiert worden sei, sagte einer der Bundesrichter.

Die Volksinitiative der damaligen CVP war im Februar 2016 mit 1'664'224 Nein- gegen 1'609'152 Ja-Stimmen verworfen worden, also mit 50,8 Prozent. Eine Mehrheit der Kantone stimmte der Initiative zu. Das Bundesgericht schloss nicht aus, dass korrekte Informationen zu einem anderen Ausgang geführt hätten.

Das Bundesgericht verlangte damals eine Wiederholung der Abstimmung. Die CVP (heute Mitte-Partei) gab aber bekannt, die Initiative nicht nochmals zur Abstimmung zu bringen und stattdessen eine neue Initiative zu lancieren. (sda)

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53 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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eightball
06.08.2024 12:58registriert September 2016
Eigentlich müsste in dem Falle auch die Konzernverantwortungs-Inititive wiederholt werden, da Karin Keller-Sutter bewusst gelogen hat. Nicht Unwahrheit verbreitet, nein! Sondern trotz vorhergehendem Hinweis, das sie falsche Aussage macht, dies bewusst widerholt. Also in vollster Absicht gelogen!
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Der marxistische Kapitalist
06.08.2024 12:52registriert Juni 2017
Neben dem Argument, mehr Einnahmen für die AHV, habe ich bei der Abstimmung auch aus Gleichberechtigungsüberlegungen JA gestimmt. Dass diese 4 Milliarden nun so einen grooossen Unterschied machten, halte ich für unwahrscheinlich.
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Rethinking
06.08.2024 16:21registriert Oktober 2018
Frauenrentenalter 65 ist nichts anderes als gerechnet und soll so bleiben…

Schliesslich leben die Frauen ja auch länger und ziehen dadurch länger aus der AHV…
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