Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sollen sich leichter einbürgern lassen können. Die Hürden sollen aber höher gesetzt werden als zunächst geplant.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) ist auf die strengere Linie des Ständerates eingeschwenkt, wie Kommissionspräsident Heinz Brand (SVP/GR) am Freitag vor den Medien in Bern sagte. Die Vorlage sei damit auf der Zielgeraden.
In einem umstrittenen Punkt beantragt die Nationalratskommission ihren Rat, an seinem Entscheid festzuhalten. Dieser betrifft die Grosseltern von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation.
Grosseltern mit Aufenthaltsrecht
Nach dem Willen des Nationalrates müsste mindestens ein Grosselternteil in der Schweiz geboren worden sein, damit jemand als «Ausländer der dritten Generation» gilt. Falls nicht, müsste glaubhaft gemacht werden, dass ein Grosselternteil ein Aufenthaltsrecht besass.
Dem Ständerat reicht «glaubhaft machen» nicht: Nach seinem Willen müsste ein Grosselternteil ein Aufenthaltsrecht besessen haben. Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte vergeblich darauf hingewiesen, dass der Nachweis in der Praxis schwierig sein dürfte, da entsprechende Register fehlten. Die SPK des Nationalrates überzeugte dies: Sie beantragt ihren Rat mit 17 zu 8 Stimmen, an seiner Version festzuhalten.
Bei den übrigen Voraussetzungen will die Kommission dem Ständerat folgen. Demnach müsste mindestens ein Elternteil in der Schweiz geboren worden sein sowie sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten haben und mindestens fünf Jahre die Schule besucht haben.
Bis zum Alter von 25 Jahren
Der Ausländer oder die Ausländerin der dritten Generation muss ebenfalls in der Schweiz geboren worden sein. Darüber hinaus muss er oder sie mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben.
Auch soll ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung nur bis im Alter von 25 Jahren eingereicht werden können. Damit soll verhindert werden, dass Ausländer durch eine spätere Einbürgerung die Militärdienstpflicht umgehen.
Das letzte Wort wird das Stimmvolk haben, da eine Verfassungsänderung nötig ist. In der Bundesverfassung soll verankert werden, dass der Bund die Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration erleichtert. Heute regelt der Bund den Erwerb des Bürgerrechts bei Abstammung, Heirat und Adoption. Für alle anderen Einbürgerungen sind die Kantone zuständig.
(sda)