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Bundesrat sieht Handlungsbedarf bei Tötungsdelikten an Frauen

Bundesrat sieht Handlungsbedarf bei Tötungsdelikten an Frauen

10.12.2021, 12:17
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Gewalt an Frauen in der Partnerschaft soll vermindert werden.Bild: Shutterstock

Der Bundesrat sieht Handlungsbedarf bei Tötungsdelikten an Frauen innerhalb der Partnerschaft und will entsprechende Präventionsmassnahmen ergreifen. Das schreibt er im am Freitag verabschiedeten Postulatsbericht zu den Ursachen und Massnahmen von Tötungsdelikten an Frauen im häuslichen Umfeld.

Im Bericht wird basierend auf einer extern durchgeführten Studie aufgezeigt, dass die Anzahl Tötungsdelikte in der Schweiz zwar gering ist, 40 Prozent davon jedoch innerhalb der Partnerschaft passieren. Das sei auch im internationalen Vergleich ein hoher Anteil, teilte der Bundesrat mit. Opfer sind zudem zu 90 Prozent Frauen.

Der häufigste Anlass für solche Tötungsdelikte sind eine bevorstehende oder erfolgte Trennung beziehungsweise eine geäusserte Trennungsabsicht. Oft ist das Delikt verbunden mit häuslicher Gewalt, einem starken Kontroll- und Eifersuchtsverhalten sowie Stalking.

43 Prozent der Tatausübenden seien vorgängig im häuslichen Bereich gewalttätig und polizeilich bekannt gewesen, ein Drittel bereits vorbestraft, hiess es weiter. Waffenbesitz, Alkohol- und Drogenkonsum sowie finanzielle Schwierigkeiten seien weitere Auslösefaktoren.

Missbrauch von Waffen reduzieren

Um solche Delikte vermehrt zu verhindern, will der Bundesrat auf verschiedene Massnahmen setzen: eine verstärkte Prävention und Früherkennung, eine bessere Risikoanalyse und Unterstützung von Opfern häuslicher Gewalt sowie die Einwirkung auf gewaltbegünstigende Männlichkeitsvorstellungen.

Vergangenen April haben Bund und Kantone erstmals eine gemeinsame Strategie zur Verhütung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt beschlossen. Seit diesem Jahr stehen dem Bund zudem jährlich 3 Millionen Franken zur Verfügung, mit denen Projekte zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterstützt werden.

Zusätzlich zu diesen bereits laufenden und geplanten Massnahmen schlägt der Bundesrat unter anderem vor, den missbräuchlichen Gebrauch von Waffen weiter zu reduzieren und Fachpersonen im Gesundheitswesen auf die häusliche Gewalt zu sensibilisieren. Diese neuen Massnahmen sollen in den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention aufgenommen und konkretisiert werden.

Der Bericht hat der Bundesrat aufgrund eines Postulats der Ständerätin Maya Graf (Grüne/BL) verabschiedet.

147 Tötungen innerhalb Partnerschaft

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) wurden von 2011 bis 2020 insgesamt 479 Personen in der Schweiz getötet. 255 Opfer (53 %) standen in einer familiären oder partnerschaftlichen Beziehung mit der beschuldigten Person. Von den 147 Personen, die innerhalb einer bestehenden oder ehemaligen Partnerschaft getötet wurden, waren 134 (91 %) Frauen.

Die Tötungen innerhalb der Partnerschaft wurden zu 90 Prozent von Männern begannen. 44 Prozent davon hatten eine ausländische Staatsbürgerschaft, unter den Opfern waren es 37 Prozent. Ein Viertel der Tötungen endeten zudem mit einem Suizid der tatausübenden Person, einem sogenannten Homizid-Suizid.

Laut Bundesrat führt das Bundesamt für Statistik (BFS) aktuell eine von 2019-2024 angelegte Zusatzerhebung bei sämtlichen Tötungsdelikten der PKS durch. Die Ergebnisse werden voraussichtlich 2025 in einem Bericht publiziert und danach mit den Kantonen diskutiert. (aeg/sda)

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