Wie die Zürcher Staatsanwaltschaft am Dienstag schreibt, ist im Fall um die Entführung von Impfchef Christoph Berger ein Mann aus der Haft entlassen worden. «Nach derzeitigem Erkenntnisstand kann ihm im Zusammenhang mit dem Entführungsfall kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten angelastet werden», heisst es in der Mitteilung. Der 34-jährige Schweizer sass seit dem 7. April in Untersuchungshaft.
Zuerst habe der «dringende Verdacht» bestanden, «dass er sich an der Tatplanung und Tatausführung beteiligt haben könnte.» Dieser habe sich aber nicht erhärtet, so die Staatsanwaltschaft. Beim Freigelassenen handelt es sich um den Geschäftspartner des Entführers. Gemeinsam führten sie ein Start-up für eine Nachbarschaftshilfe-App. Der Mann soll angeblich auch tief in der Verschwörungsszene drin sein – auch darum wurde anfänglich ein Zusammenhang zwischen Massnahmengegnern und der Entführung gemacht.
Der Entführer hielt Impfchef Berger über eine Stunde lang in seiner Gewalt und versuchte, einen sechsstelligen Geldbetrag von ihm zu erpressen. Berger teilte dazu später mit: «Die Forderung hat er mit Drohungen verknüpft, was passieren könnte, wenn ich der Forderung nicht innert der von ihm genannten Frist nachkäme.» Berger versprach die Zahlung zu machen und wurde danach freigelassen. Umgehend wandte sich Berger an die Polizei.
Als die Polizei den mutmasslichen Täter eruiert hatte, kam es eine Woche später zu einem Polizeieinsatz. Der Entführer griff zur Waffe; dabei schoss er um sich und tötete seine 28-jährige Partnerin. Anschliessend wurde er durch die Polizei erschossen. «Der genaue Ablauf der Entführung und ihrer Folgen sowie das genaue Motiv des verstorbenen 38-jährigen deutschen Entführers sind Gegenstand der andauernden Untersuchungen», heisst es in der Mitteilung. Weitere Auskünfte würden derzeit keine erteilt. (mg) (aargauerzeitung.ch)