Zahlreiche Kantone wollen, dass Gastronomiebetriebe bereits ab März Gäste zumindest auf den Terrassen bewirten dürfen. Am Sonntag teilten dies Graubünden, Tessin, Uri, Freiburg und Thurgau mit. Am Montag schlossen sich auch die Kantone Schwyz, Luzern und Nidwalden an.
Einzig der Aargau stellte sich bisher hinter den Bundesrat, der die Restaurants erst ab April wieder teilweise öffnen will.
Aus Sicht der Bündner Regierung ist die Strategie zur Lockerung der Corona-Massnahmen des Bundesrates zu wenig dynamisch und zu einseitig auf die begrenzenden Massnahmen fokussiert. Gastronomie-Betriebe sollen ihre Gäste ab März wieder auf den Terrassen bewirten können.
Der Tessiner Staatsrat will die Restaurants und Bars spätestens am 22. März wieder öffnen, zumindest tagsüber und entsprechend den Schutzplänen. Er fordert dies auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostern und ist dagegen, nur die Aussenterrassen zu öffnen. Das sei zu restriktiv und diskriminierend gegenüber Lokalen ohne Aussenflächen.
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Der Kanton Uri will, dass die Gastronomie-Betriebe ab dem 1. März Gäste auf ihren Terrassen bewirten dürfen. Mitte März solle neu beurteilt werden, ob die Restaurants komplett öffnen können. Er fordert aber vom Bundesrat eine raschere Kadenz der Lagebeurteilung und der Öffnungsschritte. Auch Freiburg schlägt vor, die Kadenz der künftigen Öffnungsschritte wo möglich von vier auf drei Wochen zu verkürzen. Restaurants sollen ab 22. März vollständig öffnen können.
Dem Regierungsrat des Kantons Thurgau gehen die vom Bundesrat geplanten ersten Lockerungen ebenfalls zu wenig weit. Er will, dass Restaurants ihre Aussenbereiche ab dem 1. März öffnen können. Damit könne der Corona-Müdigkeit der Bevölkerung entgegengewirkt werden. Anfang April sollen auch die Innenbereiche bewirtet werden können.
Auch der Schwyzer Regierungsrat will eine raschere Lockerung der Coronamassnahmen, als es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Der Regierungsrat verlangt, dass Restaurants unter Einhaltung von Schutzkonzepten bereits ab dem 1. März öffnen dürfen. Auf dieses Datum hin sollen, ebenfalls unter Einhaltung von Schutzkonzepten, auch professionelle Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen oder das Trainieren in Fitnesszentren wieder möglich sein.
Weiter gibt der Schwyzer Regierungsrat dem Bundesrat die Empfehlung ab, weitere Lockerungsschritte nicht nur von der Zahl der positiv auf das Coronavirus getesteten Personen abhängig zu machen, sondern auch von der Zahl der durchgeführten Tests.
Der Kanton Genf forderte den Bundesrat am Sonntag auf, die epidemiologische Lage Mitte März zu prüfen, damit mögliche Lockerungen für sportliche und kulturelle Aktivitäten auf 1. April erfolgen könnten.
Am Samstag hatten sich bereits die Kantone St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden für zusätzlich Öffnungsschritte auf den 1. März hin ausgesprochen. Zuvor hatten schon der Gewerbeverband, Gastrosuisse und die SVP weitere Schritte gefordert.
Aus Sicht des Kantons St. Gallen müssen die Lockerungen nach objektiven Kriterien erfolgen und so gestaffelt sein, dass ein Zeitraum von drei Wochen zwischen einzelnen «Lockerungspaketen» liege.
Die Kantone Appenzell Innerrhoden und Glarus beantragten am Freitag ebenfalls, dem Gastgewerbe ab März wieder eine Bedienung von Gästen im Freien zu erlauben. Der Kanton Waadt plädierte dafür, dass Restaurants ab 15. März tagsüber wieder Gäste bewirten dürfen.
Der Kanton Waadt ist der Ansicht, dass der Bundesrat bei seinen in die Konsultation gegebenen Vorschlägen die Fortschritte bei der Impfkampagne nicht ausreichend berücksichtigt hat. Gegen Ende März dürfte praktisch die Gesamtheit der besonders gefährdeten Bevölkerung geimpft sein, schrieb die Waadtländer Regierung am Donnerstag. Waadtländer Theater und Kinos sollen ab dem 15. März mit 50 Personen Vorstellungen geben können.
Unterstützung erhielten diese Kantone am Freitag auch von Nationalratskommissionen. So sollen Restaurants und Fitnesscenter aus Sicht der Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) schon am 22. März wieder öffnen dürfen, ebenso wie Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport.
Der Bundesrat will vorsichtig öffnen: Sein am Mittwoch präsentierter Plan sieht etwa vor, dass Restaurants frühestens am 1. April wieder den Aussenbereich öffnen dürfen - vorausgesetzt, dass sich die epidemiologische Lage bis Ende März nicht verschlechtert. Unter denselben Bedingungen soll dann auch das Trainieren in Fitnesscentern wieder möglich werden.
Die Kulturkommission des Nationalrats (WBK-N) forderte den Bundesrat auf, in seiner Ausstiegsstrategie Lockerungen im gesamten Kulturbereich – und nicht nur bei den Museen – in Erwägung zu ziehen.
Die SGK-N rief den Bundesrat zudem auf, den Kantonen zu ermöglichen, «eine massvolle Nutzung der Terrassen für den Take-Away-Betrieb zu erlauben», etwa in den Skigebieten. Der Bund hatte eine solche Nutzung bisher als rechtswidrig beurteilt.
Die Kantone Graubünden, Schwyz, Glarus, Uri sowie Ob- und Nidwalden haben die Covid-Verordnung bereits so ausgelegt, dass Pisten-Restaurants in den Skigebieten Sitzgelegenheiten auf ihren Sonnenterrassen aufstellen dürfen.
Das ärgerte den Walliser Staatsratspräsidenten Christophe Darbellay. Er sagte der «NZZ am Sonntag», entweder setze der Bundesrat das Gesetz durch oder er erlaube allen Kantonen den Terrassenbetrieb von Bergrestaurants. Sollte sich bis nächsten Mittwoch nichts ändern, «dann öffnen wir die Terrassen auch.» (cma/sda)
Wie es ausgeht, wenn die Kantone das Szepter in die Hand nehmen und wie professionell das dann gehandhabt wird, haben die Kantone ja schon einmal sehr eindrucksvoll bewiesen!!!