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Crans-Montana: Erste Opfer erhalten 50'000 CHF– andere müssen warten

KEYPIX - Flowers and candles are pictured in tribute to the victims after the fire at the "Le Constellation" bar and lounge, in Crans-Montana, Switzerland, Wednesday, January 14, 2026. 40 pe ...
Bei der Brandkatastrophe starben 41 Personen, über 100 wurden verletzt.Bild: KEYSTONE

Crans-Montana: Erste Opfer erhalten 50'000 CHF – andere müssen warten

Fast fünf Monate nach der Brandkatastrophe landen die ersten Solidaritätsbeiträge des Bundes auf den Konten der Betroffenen. Für einen Teil der Opfer ist das Verfahren dagegen komplizierter.
20.05.2026, 21:5620.05.2026, 21:56
Julian Spörri
Julian Spörri

Schnell und unkompliziert sollen die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana und die Angehörigen von Verstorbenen einen Solidaritätsbeitrag von 50'000 Franken erhalten. Das beschloss das Bundesparlament in der Frühlingssession. Am 21. März trat das dringliche Bundesgesetz in Kraft.

Bis die ersten Gelder flossen, vergingen allerdings zwei Monate. Wie der Kanton Wallis auf Anfrage mitteilt, beginnen die Auszahlungen diese Woche. Zumindest für jene knapp 40 Familien, für die alle Unterlagen zusammengestellt und geprüft werden konnten. Der Staatsrat genehmigte letzte Woche eine erste Tranche von 39 Beschlüssen. Die anderen Dossiers sind noch hängig.

Beim Geld handelt es sich um Bundesbeträge. Der Kanton Wallis finanziert die Summe vor und erhält sie anschliessend vom Bund zurückerstattet. Er klärt zudem ab, wer effektiv Anspruch auf die 50'000 Franken hat. Die kantonale Dienststelle für Sozialwesen nahm dazu Kontakt mit den Betroffenen auf. Falls nötig, würden «zusätzliche Unterlagen» verlangt, erklärt der Kanton. Dabei kann es etwa um die Aufteilung der Summe für ein verstorbenes Kind gehen, dessen Eltern geschieden sind.

31 Personen müssen Härtefallgesuch einreichen

Insgesamt sind maximal 156 Opfer anspruchsberechtigt. Es handelt sich um denselben Kreis von Betroffenen, dem das Wallis bereits die einmalige Soforthilfe von 10'000 Franken ausbezahlt hatte. 125 Familien haben Anspruch, weil ein Angehöriger oder eine Angehörige in der Bar «Le Constellation» starb oder nach der Brandkatastrophe stationär im Spital behandelt werden musste. Höher liegen die Hürden hingegen für jene 31 Opfer, die ambulant versorgt wurden.

Sie können «einen Antrag auf Prüfung ihrer medizinischen Unterlagen durch eine Härtefallkommission stellen», so der Kanton. Entschieden werde auf der Basis medizinischer Kriterien. «Diese werden von den versammelten Fachleuten aus dem Gesundheitswesen in dieser Kommission festgelegt.»

So stichfest das auf technischer Ebene klingt: Ambulant behandelte Brandopfer könnten sich trotzdem düpiert fühlen. Sie müssen quasi aufzeigen, dass ihre Verletzungen schwer genug waren, um Anspruch auf die 50'000 Franken zu haben.

Wie belastend eine solche «Beweisführung» von den Opferfamilien wahrgenommen werden kann, erlebte zuletzt auch die Staatsanwaltschaft. Sie erntete Kritik, weil sie infrage stellte, ob Geschwister von Verstorbenen formell als Angehörige gelten. Ohne diesen Status würden sie nicht als Kläger zum Verfahren zugelassen und hätten vor Gericht keinen Anspruch auf Entschädigungen. Mehrere Opferanwälte wurden in Briefen aufgefordert, die besondere Nähe zwischen Geschwistern nachzuweisen. Das Vorgehen ist rechtlich zulässig. Allerdings verursachte es bei den Betroffenen «erneut grosses Leid», wie Anwalt Loïc Parein sagte. Zumal die Frist zur Einreichung der Nachweise sehr kurz war.

Anwalt kämpft jetzt auch in Frankreich um Gelder

Während nun die Solidaritätsbeiträge des Bundes an die Opfer zu fliessen beginnen, rückt auch Frankreich in den Fokus von Geldforderungen. Das Nachbarland hat nebst der Schweiz am meisten Brandopfer zu beklagen.

Der Walliser Anwalt Sébastian Fanti reichte bei einem Gericht in Paris einen Antrag für eine Entschädigung ein, wie er am Montag mitteilte. Der Fall betrifft eine 26-jährige Französin, die in der Silvesternacht Verbrennungen zweiten und dritten Grades auf fast 60 Prozent ihrer Körperoberfläche erlitten habe. Laut Fanti kann sie ihre Hände nicht mehr benutzen. Er will sämtliche rechtlichen Möglichkeiten in der Schweiz und in Frankreich ausschöpfen. Ziel sei, dass seine Mandantin «so rasch wie möglich die Mittel erhält, um ihr Leben wiederaufzubauen», auch wenn keine Entschädigung das Erlebte je wiedergutmachen könne.

Ob wegen Crans-Montana weitere Entschädigungsbegehren eingegangen sind, war bei den zuständigen französischen Behörden nicht zu erfahren. Der «Garantiefonds für Opfer» (Fonds de garantie des victimes) ist in Frankreich für die Auszahlung von Geldern an Geschädigte von Straftaten zuständig – ähnlich wie die kantonal organisierte Opferhilfe in der Schweiz. (aargauerzeitung.ch)

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