Gericht Dietikon verurteilt Hunde-Entführer zu 20 Monaten bedingt
Das Bezirksgericht Dietikon hat den Entführer der Schosshunde Quentin und Qamar am Mittwoch zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Zusätzlich gab es für den 32-jährigen Norweger einen Landesverweis von 6 Jahren.
«Diese Hunde sind wichtige Bezugstiere für den Geschädigten», sagte die Richterin bei der Urteilseröffnung. Es zeuge von einer «gewissen Kaltblütigkeit», dass der Beschuldigte zuerst die Nähe zum 61-jährigen ehemaligen Politiker gesucht, dann die Hunde mit zwei Komplizen entführt und dann auch noch bei der Suche geholfen habe.
Der ehemalige Gemeinderatspräsident von Schlieren hatte einen Zusammenbruch, als er am 24. Februar 2025 in seiner Wohnung einen Erpresserbrief vorfand: Seine geliebten Bolonkas waren entführt worden. «Ich habe deine Hunde gefunden!», stand im Brief. Für eine Million Franken erhalte er die Vierbeiner zurück. Rufe er die Polizei, werde er die Hunde aber nie wieder sehen.
«Wir schon in Polen, Papa»
Ein Komplize des beschuldigten Norwegers fuhr mit den beiden Rüden bereits in Richtung Osten. «Wir schon in Polen, Papa», schrieb er an den verzweifelten Hundehalter. Die Polizeien in Zürich und Polen hatten jedoch rasch Erfolg: Sie konnten den Norweger am Zürcher Flughafen verhaften, seinen Komplizen in Polen.
Besonders bitter: Mit beiden hatte der Lokalpolitiker ein Verhältnis - sie untereinander ebenfalls. Ein weiterer Komplize, «Karol» genannt, konnte nicht identifiziert werden.
Die Hunde waren in einer Tasche transportiert worden und hatten die Entführung unbeschadet überstanden. Zwei Wochen später konnte ihr Herrchen sie in Polen wieder in die Arme schliessen.
Ort für Übergabe mehrmals geändert
Das Bezirksgericht Dietikon verurteilte den Norweger gleich wegen mehrfacher versuchter Erpressung. Dies deshalb, weil es mehrere Erpresserbriefe gab, unterschiedlich hohe Geldforderungen und mehrmals der Ort für die Hunde-Übergabe geändert wurde. Weil schliesslich doch kein Geld floss, blieb es beim «Versuch».
Der Beschuldigte selber fehlte beim Prozess. Er liess sich von seinem Anwalt vertreten, der betonte, dass sein Mandant «nichts mit der Planung» zu tun gehabt und nur Anweisungen befolgt habe. Der 32-Jährige solle maximal wegen Gehilfenschaft verurteilt werden.
Die Staatsanwaltschaft glaubte jedoch nicht an diese Theorie. Die Anklage lese sich wie «ein Drehbuch zum sonntäglichen Tatort», sagte die Staatsanwältin. Sie forderte 19 Monate Freiheitsstrafe bedingt, also einen Monat weniger, als das Gericht nun für angemessen hielt, dafür einen Landesverweis von 10 Jahren.
Mit den Hunden im Gerichtssaal
Im Gerichtssaal anwesend war auch der 61-jährige Geschädigte - inklusive der Entführungsopfer Quentin und Qamar, die brav auf seinem Schoss sassen. Der ehemalige Gemeinderatspräsident von Schlieren war lediglich noch als Zuschauer anwesend.
Er hatte seinen Strafantrag kurz vor dem Prozess zurückgezogen und sein Desinteresse an der Strafverfolgung erklärt. Weil Erpressung aber ein so genanntes Katalogdelikt ist, wurde die Verhandlung dennoch durchgeführt.
Er habe Mitleid mit dem Beschuldigten, sagte der einstige Politiker bei einer kurzen Befragung. Er sei sechs Wochen in Untersuchungshaft gesessen, habe seine Wohnung und seinen Job verloren. «Ich will einen Schlussstrich ziehen und er soll jetzt ebenfalls vorwärts schauen können», sagte der Hundehalter.
Inzwischen wurde der 61-Jährige jedoch erneut Ziel einer kriminellen Aktion. Er sei von drei Männern aus Osteuropa in «nicht kleinem Umfang» finanziell geschädigt worden, sagte die Staatsanwältin. «Er ist sehr leichtgläubig und leicht zu manipulieren.» Das stritt der Hundehalter nicht ab. «Mag stimmen», sagte er und kraulte sein Hündchen. (sda)
