Schweiz
Deutschland

Mann fährt mit Schweizer Auto nach München und muss Busse zahlen

Mann fährt mit Schweizer Auto nach München – für das bezahlt er

Am Münchner Flughafen stoppt der Zoll ein Auto mit Schweizer Zulassung. Für den Fahrer hat das nicht nur finanzielle, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.
16.01.2026, 15:1016.01.2026, 15:10
Sven Sartison / t-online
Ein Artikel von
t-online

Eine Fahrt mit dem Auto seiner Partnerin aus der Schweiz nach Deutschland ist einem Mann teuer zu stehen gekommen. Beamte des Zolls stoppten das Auto am Münchner Flughafen. Da der Fahrer bei der Kontrolle lediglich einen deutschen Personalausweis vorlegen konnte, wurde er zur Kasse gebeten und musste 4'500 Euro bezahlen.

CH-Aufkleber Nummernschild
Das Auto gehörte der Partnerin des Mannes.

Der Grund: Fahrzeuge, die ausserhalb der Europäischen Union zugelassen sind, dürfen nur in wenigen Ausnahmefällen innerhalb der EU gefahren werden, ohne dass diese bei der erstmaligen Einfuhr verzollt werden müssen. Der Mann gab laut dem Zoll an, erst kürzlich mit dem Wagen seiner in der Schweiz lebenden Partnerin nach Deutschland eingereist zu sein.

Die Frau selbst war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht anwesend, da sie sich auf einer Dienstreise befand. Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München, erklärte: «Gegen den Mann wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und die fälligen Abgaben in Höhe von rund 4'500 Euro erhoben.»

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131 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Tokyo
16.01.2026 15:52registriert Juni 2021
ist es euch nicht möglich die Bestimmungen präzis und korrekt wieder zugeben?
Selbstverständlich ist es erlaubt sich als NICHT-EU-Bürger in einem nicht in der EU zugelassen Fahrzeug in der EU zu bewegen!

Das Problem entsteht wenn ein EU-Bürger mit einem z.B in der CH zugelassenen Fahrzeug dies tun will
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Quilombo
16.01.2026 15:22registriert September 2025
Kommt es nicht viel eher drauf an wo der Mann offiziell gemeldet ist?
Wenn in D, dann hat er vermutlich tatsächlich Pech gehabt, falls aber in der Schweiz, so müsste doch eine Fahrt mit CH Kennzeichen auch in der EU möglich sein.
2022
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Urs Kipfert
16.01.2026 16:05registriert Februar 2019
Verstehe ich diesen Artikel richtig:

Ein Deutscher(?) fährt ein Schweizer Auto nach München wo ihn die deutsche Zollbehörde anhält.
Der Deutsche hat seinen Wohnsitz in der EU, er fährt in dieser Situation in München aber ein nicht verzolltes Fahrzeug. Das ist ein Zollverstoss und wird gebüsst und löst eine Nachverzollung aus?

Wäre seine Frau (Auto-Besitzerin und Schweizerin) als Beifahrerin dabei gewesen wäre das eine "Fahrt im Auftrag des Halters" und nicht strafbar.
Würde das Auto einer CH-Firma gehören, wäre es eine "Dienstfahrt für berufliche Zwecke".
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