Der Bundesrat will ein neues Register zur Organspende. Darin soll man festhalten lassen können, ob man einer Organspende zustimmt oder diese ablehnt.
Um Personen im Register zweifelsfrei identifizieren zu können, solle die elektronische Identität verwendet werden, schrieb die Landesregierung am Mittwoch in einer Mitteilung. Die sogenannte E-ID werde voraussichtlich ab 2026 zur Verfügung stehen.
Konkret schickte der Bundesrat anlässlich seiner Sitzung eine Änderung der Transplantationsverordnung in die Vernehmlassung. Interessierte Kreise können sich nun bis zum 21. August dazu äussern.
Bei der Verordnungsänderung geht es um die Umsetzung der erweiterten Widerspruchslösung. Das Stimmvolk hatte eine entsprechende Gesetzesänderung 2022 angenommen. Damit gelten neu grundsätzlich alle Personen als Organspenderinnen oder Organspender, die dies nicht zu Lebzeiten abgelehnt haben. Die Angehörigen einer Person können eine Organentnahme jedoch verhindern.
Wann genau die neue Regelung umgesetzt wird, hängt gemäss Mitteilung nun davon ab, wann das Bundesgesetz über die elektronische Identität in Kraft tritt.
Der Bundesrat hob in seinem Communiqué hervor, es bleibe auch in Zukunft möglich, seinen Willen zur Organspende anders als durch einen Eintrag ins Register zu äussern – etwa mit einer Organspende-Karte. (hkl/sda)