Das gescheiterte Informatikprojekt «Insieme» der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) wird ab kommender Woche ein juristisches Nachspiel am Bundesstrafgericht in Bellinzona haben. Ein ehemaliger Beschaffungschef ist wegen ungetreuer Amtsführung angeklagt.
Auch Urkundenfälschung wird dem Mann zur Last gelegt. 2012 kam ans Licht, dass es beim Informatikprojekt «Insieme» zu Unregelmässigkeiten gekommen war – im Herbst gleichen Jahres zog Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf die Notbremse und stoppte es.
Im Visier der Anklage am Bundesstrafgericht ist in erster Linie der ehemalige Beschaffungschef von IT-Dienstleistungen in der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Er muss sich laut Anklageschrift wegen mehrfacher ungetreuer Amtsführung und Urkundenfälschung verantworten.
Er soll zwei Zulieferfirmen für das Informatikprojekt «Insieme» einen «unrechtmässigen finanziellen Vorteil» in Höhe von 105'000 Franken verschafft haben. Zugleich wird ihm vorgeworfen, durch gefälschte «Checklisten» ein offizielles Ausschreibungsverfahren nur vorgetäuscht zu haben.
Ebenfalls auf der Anklagebank sitzen die Chefs der mutmasslich begünstigten Zulieferfirmen. Sie hatten den Beschaffungschef zwischen 2008 und 2012 zu Restaurantbesuchen und Hotelübernachtungen für über 5000 Franken eingeladen.
Unter anderem steht ein Eintrittsbillett für das Fussballmatch Bayern gegen Basel inklusive Übernachtung, Essen und Taxifahrten auf der übernommenen Spesenrechnung. Der Beschaffungschef hat dabei laut Anklageschrift ohne das Wissen und die Zustimmung seines Vorgesetzten gehandelt.
Den Unternehmenschefs wird mehrfache Vorteilsgewährung und mehrfaches Bestechen vorgeworfen. Sie sollen im Gegenzug für ihre Firmen Aufträge und Mandate für über 5.5 Millionen Franken erhalten haben. Der Prozess am Bundesstrafgericht beginnt am kommenden Dienstag. (sda)