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Apotheken dürfen in bestimmten Fällen bald Heroin abgeben

Apotheken dürfen in bestimmten Fällen bald Heroin abgeben

03.03.2023, 13:57
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Ab 1. April dürfen Apotheken Heroin abgeben. Der Bundesrat vereinfacht die Abgabe von Heroin zu medizinischen Zwecken. Am Freitag hat er dazu zwei Verordnungsänderungen verabschiedet.

Heroin
Zu medizinischen Zwecken ist Heroin bald auch in Apotheken verfügbar.Bild: Shutterstock

Hintergrund der Neuregelung ist, dass es immer mehr ältere Patientinnen und Patienten in heroingestützter Behandlung gibt, wie die Landesregierung in einer Mitteilung schrieb.

Bisher konnten Süchtige pharmazeutisch hergestelltes Heroin nur in einem Fachzentrum beziehen - neu soll dies auch in Apotheken oder anderen geeigneten Einrichtungen möglich sein. Mit der Änderung will der Bundesrat nach eigener Aussage den Bedürfnissen jener Rechnung tragen, die wegen ihres Alters, einer Krankheit oder der räumlichen Entfernung nicht zwei- bis dreimal täglich ein solches Zentrum aufsuchen können.

Mit der zweiten Verordnungsänderung können künftig in bestimmten Fällen mehrere Tagesdosen auf einmal abgegeben werden. Eine entsprechende Regelung war befristet schon während der Corona-Pandemie eingeführt worden. Ihre Weiterführung begründet der Bundesrat damit, dass auf diese Weise die Wiedereingliederung Süchtiger erleichtert werde. (saw/sda)

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